Abrechnung über Pflegekasse möglich
Die folgenden Leistungen können wir Ihnen unter anderem anbieten und direkt über Ihre Pflegekasse abrechnen.
Haben Sie einen besonderen Wunsch oder benötigen Unterstützung in einem anderen Bereich?
Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Haus- und Wohnungsreinigung
Fensterreinigung
Flurwoche
Bügel- und Wäscheservice
Einkaufsservice
Besorgungen
Betreuung & Unterhaltung
Terminbegleitungen
Beispiele aus der Praxis:
Frau Mustermann aus Voerde
Frau Mustermann hat seit Januar 2025 Pflegegrad 1. Sie benötigt Unterstützung im Haushalt und entscheidet sich im September 2025 erstmals, unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Zuvor hatte sie noch keinen Pflegedienst oder anderen Anbieter genutzt.
Unsere Lösung für Frau Mustermann:
Seit Januar 2025 stehen ihr monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu.
Da sie diesen bisher nicht genutzt hat, hat sich bis September ein Budget von 1.179 € (9 × 131 €) angesammelt.
Dieses Budget kann nun stundenweise für unsere Leistungen eingesetzt werden, bis es vollständig aufgebraucht ist.
Das angesparte Guthaben lässt sich sogar bis zum 30.06. des Folgejahres mitnehmen – in diesem Fall also bis zum 30.06.2026.
Wird es bis dahin nicht verwendet, verfällt es automatisch zum 01.07.2026.
👉 Auf diese Weise konnte Frau Mustermann unsere Unterstützung umfangreich und ohne eigene Zuzahlung nutzen.
Herr Mustermann aus Wesel
Herr Mustermann hat seit Januar 2025 Pflegegrad 2 und entscheidet sich im September 2025, erstmals eine Haushaltshilfe über uns in Anspruch zu nehmen. Auch er hatte zuvor keine Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet.
Unsere Lösung für Herrn Mustermann:
Seit Januar 2025 stehen ihm monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu.
Da er diesen bisher nicht genutzt hat, hat sich bis September ein Budget von 1.179 € (9 × 131 €) angesammelt.
Zusätzlich kann er aufgrund seines Pflegegrades 2 die stundenweise Verhinderungspflege nutzen. Dafür stehen ihm 1.612 € pro Jahr zur Verfügung – ohne Angabe von Gründen.
Für Oktober bis Dezember 2025 kommen noch einmal 393 € Entlastungsbetrag (3 × 131 €) hinzu.
➡️ Insgesamt stehen Herrn Mustermann für das Jahr 2025 also 3.184 € für unsere Leistungen zur Verfügung.
Kein Pflegegrad?
Sollten Sie keinen Pflegegrad haben, aber z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt Ihren Haushalt vorübergehend nicht wie gewohnt führen können, helfen wir ebenfalls:
Mit einer ärztlichen Verordnung stellen wir Ihnen für 4–6 Wochen eine Haushaltshilfe zur Seite.
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen jederzeit nutzen – etwa in privaten Haushalten. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung einfach als Selbstzahlerleistung.
Haben Sie einen anderen Wunsch?
Melden Sie sich gerne bei uns, wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.
Unsere Aufgaben
Welche Tätigkeiten unsere Haushaltshilfen übernehmen, wird individuell mit Ihnen vereinbart. So stellen wir sicher, dass Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Typische Aufgaben sind zum Beispiel:
Reinigungsarbeiten wie Staubwischen, Staubsaugen, Küche und Bad grundreinigen
Ordnung & Sauberkeit: Aufräumen, Betten beziehen, Müllentsorgung
Hausarbeiten nach Bedarf: Fenster putzen, Blumen gießen, kleine Handreichungen im Alltag
So entlasten wir Sie zuverlässig im Haushalt und sorgen dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohlfühlen können.
