Abrechnung über Pflegekasse möglich
Die nachfolgenden Leistungen können wir Ihnen unter Anderem anbieten und über Ihre Pflegekasse abrechnen. Haben Sie einen anderen Wunsch? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen bestimmt weiterhelfen.
Haus- und Wohnungsreinigung
Fensterreinigung
Flurwoche
Bügel- und Wäscheservice
Einkaufsservice
Besorgungen
Betreuung & Unterhaltung
Terminbegleitungen
Beispiele aus der Praxis:
Frau Mustermann aus Voerde
Frau Mustermann hat seit Januar 2021 einen Pflegegrad 1, braucht Hilfe im Haushalt und nimmt im September 2021 unsere Dienste in Anspruch. Zuvor hat Sie noch nie einen Pflegedienst oder anderen Dienstleister in Anspruch genommen.
Unsere Lösung für Frau Mustermann:
Seit Januar 21 hat Frau Mustermann automatisch jeden Monat 125€ dank der Betreuungs- und Entlastungsleistungen angesammelt. Im September 21 ergibt sich somit ein Budget von 1125€ (9×125€). Diese können wir nun stundenweise abarbeiten, bis das angesparte Budget verbraucht ist. Das angehäufte Budget kann man sogar bis zum 30.06. des Folgejahres mitnehmen, also in dem Fall bis zum 30.06.2022. Sollte das Budget 2021 nicht beansprucht werden, würde es am 01.07.2022 ungenutzt verfallen.
Herr Mustermann aus Wesel
Herr Mustermann hat seit Januar 2021 einen Pflegegrad 2 und möchte im September 21 ebenfalls eine Haushaltshilfe haben. Auch er hatte zuvor nie eine Dienstleistung, die über die Pflegekasse abgerechnet wurde.
Unsere Lösung für Herrn Mustermann:
Neben den automatisch angesammelten 1125€ (125€x9) kann aufgrund seines Pflegegrades 2 auch die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Herr Mustermann neben den 1125€ der Betreuungs- und Entlastungsleistungen noch 1612€ für das ganze Jahr 2021 für unsere Leistungen zur Verfügung hat. Hinzu kommen die 375€ der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Oktober, November und Dezember 21 (125€x3). Für das Jahr 2021 stehen Herrn Mustermann also 3112€ für unsere Leistungen zur Verfügung.
Die stundenweise Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 oder höher in Anspruch genommen werden – ohne Angabe von Gründen.
Kein Pflegegrad?
Haben Sie einen anderen Wunsch?
Melden Sie sich gerne bei uns, wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.