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§45b SGB XI – Pflegekasse zahlt

Betreuung & Pflege zuhause

Einfühlsame Gesellschaft, geduldige Begleitung und professionelle Betreuung – damit Ihre Angehörigen in Würde zuhause leben können.

Gesellschaft & Begleitung

Zuhören, Gespräche führen, gemeinsam Spazieren gehen oder alte Fotos anschauen – unsere Betreuerinnen nehmen sich Zeit für das, was wirklich zählt: echte menschliche Verbindung.

  • Gespräche & Gesellschaft
  • Spaziergänge & Ausflüge
  • Spiele & Aktivitäten
  • Vorlesen & Musik hören
  • Erinnerungsarbeit
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Gesellschaft & Begleitung

Demenzbetreuung

Menschen mit Demenz brauchen besonders geduldige, geschulte Begleitung. Unsere Mitarbeiterinnen sind einfühlsam, orientierend und schaffen eine sichere, vertraute Atmosphäre.

  • Orientierungsunterstützung
  • Gedächtnisübungen & Aktivierung
  • Sicherheit im Alltag
  • Entlastung für Angehörige
  • Biographiearbeit
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Demenzbetreuung

Arzt & Behördenbegleitung

Arzttermine, Krankenhausbesuche, Behördengänge – wir begleiten zuverlässig und helfen beim Verstehen und Ausfüllen von Formularen.

  • Arztbegleitung
  • Krankenhausbesuche
  • Behördenbegleitung
  • Apothekengänge
  • Formulare & Anträge
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Arzt & Behördenbegleitung

Urlaubsbetreuung & Vertretung

Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen, sind wir da. Wir übernehmen stundenweise oder tageweise – damit Sie sich erholen können, ohne sich Sorgen zu machen.

  • Verhinderungspflege
  • Stundenweise Betreuung
  • Tagesbetreuung
  • Feiertage & Wochenenden
  • Notfallbetreuung
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Urlaubsbetreuung & Vertretung
Pflegekassenabrechnung

§45b SGB XI – Bis zu 131 € von der Kasse

Als anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI können unsere Betreuungsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € zur Verfügung – nicht verbraucht übertragbar auf das Folgejahr.

  • Ab Pflegegrad 1 nutzbar
  • Monatlich 131 € Entlastungsbetrag
  • Nicht verbrauchte Mittel übertragbar
  • Wir helfen beim Antrag
  • Direkte Abrechnung mit der Kasse möglich
Kostenerstattung berechnen
131 €
pro Monat von der Pflegekasse
Pflegegrad 1: 125 €
Pflegegrad 2–5: 131 €
Nicht verbraucht: überträgt auf nächstes Jahr

Stand: 2024 · Änderungen vorbehalten

Häufige Fragen zur Betreuung

QMuss ich einen Pflegegrad haben, um Betreuung zu erhalten?

Nein – unsere Betreuungsleistungen können Sie auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 1 oder höher übernimmt jedoch die Pflegekasse über §45b bis zu 131 €/Monat.

QWie werden die Betreuerinnen ausgewählt?

Wir achten bei der Auswahl besonders auf Empathie, Geduld und Verlässlichkeit. Alle Mitarbeiterinnen sind erfahren, geschult und werden von uns begleitet.

QKann ich die Betreuerin wechseln, wenn es nicht passt?

Selbstverständlich. Sympathie und Vertrauen sind für uns das Wichtigste. Wenn die Chemie nicht stimmt, finden wir gemeinsam eine bessere Lösung.

QGibt es auch Betreuung am Wochenende oder feiertags?

Ja. Wir sind sieben Tage die Woche verfügbar – auch an Feiertagen. Sprechen Sie uns einfach an.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Wir beraten Sie unverbindlich – persönlich, telefonisch oder per WhatsApp.

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