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Was wir tun

Helping Home – Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung für Senioren & Menschen mit Erkrankungen

Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131 € monatlich für Entlastungsleistungen.
Das Beste: Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Erstgespräch vereinbaren

Tatkräftige Unterstützung im Alltag

Abrechenbar über jede Krankenkasse

Keine Vertragsbindung

Sofort Verfügbar - Keine Warteliste

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about us
professionelles Team

Individuell an Ihre Wünsche angepasst

Ihr haushaltsnaher Dienstleister am Niederrhein – zuverlässig für Sie in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen und Wesel

Als anerkannter Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen sind wir im gesamten Niederrhein für Sie unterwegs. Ob in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen oder Wesel – wir stehen Ihnen zuverlässig und kompetent zur Seite.

Unsere geschulten Haushaltshilfen unterstützen Sie mit Respekt, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen – immer dort, wo Sie Entlastung brauchen.

Unsere Leistungen im Überblick:
✔ Regelmäßige Haushaltsführung & Reinigung
✔ Wäsche- und Bügelservice
✔ Einkäufe & Botengänge
✔ Alltägliche Unterstützung im Haushalt sowie bei pflegerischen Aufgaben

Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönlichen Wünsche und sorgen für eine individuelle, vertrauensvolle Betreuung, die den Alltag leichter macht.

So funktioniert’s!

1. Kontaktaufnahme

So läuft unsere Zusammenarbeit ab – persönlich, transparent & unverbindlichNachdem Sie uns kontaktiert haben, besprechen wir in einem ersten Gespräch, bei welchen Aufgaben wir Sie im Alltag entlasten können.Im nächsten Schritt vereinbaren wir gerne einen kostenfreien Vor-Ort-Termin. Dabei lernen wir uns persönlich kennen und klären gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse – ganz ohne Verpflichtung.

2. Gespräch vor Ort

Feste Ansprechperson & individuelle Beratung – alles aus einer HandBei Helping Home haben Sie stets eine feste Ansprechperson, die sich zuverlässig um Ihre Anliegen kümmert und den persönlichen Vor-Ort-Termin für Sie organisiert.Beim Termin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse genau zu besprechen und alle offenen Fragen in Ruhe zu klären.Auf Wunsch informieren wir Sie außerdem ausführlich über mögliche Leistungen und Zuschüsse Ihrer Pflegekasse – beispielsweise den monatlichen Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1.

3. Start

Ihre persönliche Haushaltshilfe – zuverlässig & individuell abgestimmtSobald alle wichtigen Informationen vorliegen, stellt Ihnen Ihre feste Ansprechperson eine passende Haushaltshilfe zur Seite – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.Unsere Mitarbeiterin ist bereits über Ihre Wünsche informiert und kommt anschließend regelmäßig in dem Rhythmus zu Ihnen, der am besten zu Ihrem Alltag passt.Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse – für Sie völlig unkompliziert, ohne zusätzlichen Aufwand.

Ihre Vorteile bei uns

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie mit vielfältigen haushaltsnahen Leistungen, die sich bereits ab Pflegegrad 1 ganz einfach über Ihre Pflegekasse abrechnen lassen.

Unsere beliebtesten Angebote:
✔ Zuverlässige Haushaltshilfe & Reinigung
✔ Einkäufe, Botengänge & Erledigungen
✔ Wäsche- und Bügelservice
✔ Alltagsbegleitung & Unterstützung im Haushalt

Und das Beste: Ihre individuellen Wünsche stehen immer im Mittelpunkt.
Ob besondere Aufgaben oder flexible Unterstützung – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Lebenssituation.

Haus- und Wohnungsreinigung

Flurwoche

Einkaufsservice

Besorgungen

Fensterreinigung

Bügel- und Wäscheservice

Terminbegleitungen

Betreuung & Unterhaltung

Häufig gestellte fragen

Und unsere Antworten

Ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im Alltag – verursacht durch eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung oder eine Behinderung – ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.

Wie hoch die Leistungen für häusliche Pflege oder Tagespflege ausfallen, hängt vom Pflegegrad ab. Diesen legt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einer Begutachtung fest – je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad und damit auch die möglichen Leistungen.

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stellen die Kranken- oder Pflegekassen – je nach Bedarf – verschiedene Hilfsmittel bereit oder übernehmen die Kosten dafür. Dazu zählen beispielsweise:

  • Rollatoren & Rollstühle

  • Pflegebetten & Lagerungshilfen

  • viele weitere Alltagshilfen

Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Zuschuss von 40 € für pflegerische Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel:

  • Bettschutzunterlagen

  • Inkontinenzmaterialien

  • Händedesinfektion

  • Einmalhandschuhe

So wird die Pflege zu Hause einfacher, sicherer und finanziell entlastet.

Wer im Alltag von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen versorgt wird, hat Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von der Pflegekasse – die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Damit dieses Pflegegeld regelmäßig ausgezahlt wird, ist ein Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft vorgeschrieben.

Bei einem solchen Termin verschaffen sich unsere geschulten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater (aus der Kranken- oder Altenpflege) einen Überblick über Ihre häusliche Situation. Sie stehen für Fragen zur Verfügung, geben hilfreiche Tipps und empfehlen – falls nötig – weitere Maßnahmen oder Leistungen.

So stellen wir sicher, dass Ihre Pflege optimal unterstützt und die Voraussetzungen für das Pflegegeld erfüllt werden.

Eine Demenz, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass Menschen ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Sie benötigen dann mehr Unterstützung bei den täglichen Aufgaben als Personen mit rein körperlich bedingtem Pflegebedarf.

In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“.
Unterstützungsangebote können zum Beispiel sein:

  • Hilfe beim Erhalt eines geregelten Tagesablaufs

  • Motivation zu Aktivitäten wie Essen, Schlafen oder Körperpflege

  • zusätzliche Betreuung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung

Seit dem 01.01.2017 werden diese besonderen Bedarfe durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff automatisch im Pflegegutachten berücksichtigt. Dadurch sind sie auch in den Pflegegraden finanziell erfasst, sodass Betroffene und Angehörige gezielt entlastet werden können.