Helping Home – Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung für Senioren & Menschen mit Erkrankungen
Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131 € monatlich für Entlastungsleistungen.
Das Beste: Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Tatkräftige Unterstützung im Alltag
Abrechenbar über jede Krankenkasse
Keine Vertragsbindung
Sofort Verfügbar - Keine Warteliste
Individuell an Ihre Wünsche angepasst
Ihr haushaltsnaher Dienstleister am Niederrhein – zuverlässig für Sie in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen und Wesel
Als anerkannter Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen sind wir im gesamten Niederrhein für Sie unterwegs. Ob in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen oder Wesel – wir stehen Ihnen zuverlässig und kompetent zur Seite.
Unsere geschulten Haushaltshilfen unterstützen Sie mit Respekt, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen – immer dort, wo Sie Entlastung brauchen.
Unsere Leistungen im Überblick:
✔ Regelmäßige Haushaltsführung & Reinigung
✔ Wäsche- und Bügelservice
✔ Einkäufe & Botengänge
✔ Alltägliche Unterstützung im Haushalt sowie bei pflegerischen Aufgaben
Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönlichen Wünsche und sorgen für eine individuelle, vertrauensvolle Betreuung, die den Alltag leichter macht.
So funktioniert’s!
1. Kontaktaufnahme
2. Gespräch vor Ort
3. Start
Ihre Vorteile bei uns
- Immer dieselbe Haushaltshilfe
- Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden
- Keine Warteliste
- Keine Vertragsbindung
- Persönliche Ansprechperson
- Kostenlose Infos & Beratung
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie mit vielfältigen haushaltsnahen Leistungen, die sich bereits ab Pflegegrad 1 ganz einfach über Ihre Pflegekasse abrechnen lassen.
Unsere beliebtesten Angebote:
✔ Zuverlässige Haushaltshilfe & Reinigung
✔ Einkäufe, Botengänge & Erledigungen
✔ Wäsche- und Bügelservice
✔ Alltagsbegleitung & Unterstützung im Haushalt
Und das Beste: Ihre individuellen Wünsche stehen immer im Mittelpunkt.
Ob besondere Aufgaben oder flexible Unterstützung – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Lebenssituation.
Haus- und Wohnungsreinigung
Flurwoche
Einkaufsservice
Besorgungen
Fensterreinigung
Bügel- und Wäscheservice
Terminbegleitungen
Betreuung & Unterhaltung
Häufig gestellte fragen
Und unsere Antworten
Ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im Alltag – verursacht durch eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung oder eine Behinderung – ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.
Wie hoch die Leistungen für häusliche Pflege oder Tagespflege ausfallen, hängt vom Pflegegrad ab. Diesen legt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einer Begutachtung fest – je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad und damit auch die möglichen Leistungen.
Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stellen die Kranken- oder Pflegekassen – je nach Bedarf – verschiedene Hilfsmittel bereit oder übernehmen die Kosten dafür. Dazu zählen beispielsweise:
Rollatoren & Rollstühle
Pflegebetten & Lagerungshilfen
viele weitere Alltagshilfen
Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Zuschuss von 40 € für pflegerische Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel:
Bettschutzunterlagen
Inkontinenzmaterialien
Händedesinfektion
Einmalhandschuhe
So wird die Pflege zu Hause einfacher, sicherer und finanziell entlastet.
Wer im Alltag von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen versorgt wird, hat Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von der Pflegekasse – die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Damit dieses Pflegegeld regelmäßig ausgezahlt wird, ist ein Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft vorgeschrieben.
Bei einem solchen Termin verschaffen sich unsere geschulten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater (aus der Kranken- oder Altenpflege) einen Überblick über Ihre häusliche Situation. Sie stehen für Fragen zur Verfügung, geben hilfreiche Tipps und empfehlen – falls nötig – weitere Maßnahmen oder Leistungen.
So stellen wir sicher, dass Ihre Pflege optimal unterstützt und die Voraussetzungen für das Pflegegeld erfüllt werden.
Eine Demenz, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass Menschen ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Sie benötigen dann mehr Unterstützung bei den täglichen Aufgaben als Personen mit rein körperlich bedingtem Pflegebedarf.
In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“.
Unterstützungsangebote können zum Beispiel sein:
Hilfe beim Erhalt eines geregelten Tagesablaufs
Motivation zu Aktivitäten wie Essen, Schlafen oder Körperpflege
zusätzliche Betreuung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung
Seit dem 01.01.2017 werden diese besonderen Bedarfe durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff automatisch im Pflegegutachten berücksichtigt. Dadurch sind sie auch in den Pflegegraden finanziell erfasst, sodass Betroffene und Angehörige gezielt entlastet werden können.
