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Was wir tun

Helping Home: Haushaltshilfe für Senioren & Erkrankte

Ab Pflegegrad 1 übernehmen alle Pflegekassen die Kosten für mindestens 125€ pro Monat. Kein Antrag nötig – Wir rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Erstgespräch vereinbaren

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Tatkräftige Unterstützung im Alltag

Abrechenbar über jede Krankenkasse

Keine Vertragsbindung

Sofort Verfügbar - Keine Warteliste

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about us
professionelles Team

Individuell an Ihre Wünsche angepasst

Wir sind ein haushaltsnaher Dienstleister und bieten unsere Dienste am gesamten Niederrhein, in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen und Wesel an.

Unsere qualifizierten und ständig geschulten Haushaltshilfen stehen Ihnen respektvoll zur Seite, um Ihnen das alltägliche Leben zu erleichtern.

Ob regelmäßige Haushaltsführung, Wäsche- und Bügelservice, Einkäufe oder die tägliche Pflege, wir gehen gerne auf Ihre individuellen Wünsche ein.

So funktioniert’s!

1. Kontaktaufnahme

Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben wird zunächst besprochen, bei welchen Aufgaben wir Ihnen helfen können. Im Anschluss wird ein unverbindlicher Termin für einen Besuch vor Ort vereinbart.

2. Gespräch vor Ort

Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die den Termin mit Ihnen ausmacht. Dort werden nochmal Ihre individuellen Anliegen aufgenommen und Sie teilen uns Ihre Verfügbarkeiten mit. Außerdem klären wir Sie – falls gewünscht – darüber auf, welche Möglichkeiten und Zuschüsse die Pflegekasse Ihnen bietet.

3. Start

Nachdem uns alle relevanten Infos vorliegen, bekommen Sie von Ihrer Ansprechperson eine feste Haushaltshilfe zugewiesen. Diese wird über Ihre individuellen Anliegen informiert und kommt im von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig zu Ihnen. Die Abrechnung übernehmen wir und erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Ihre Vorteile bei uns

Unsere Leistungen

Die folgenden Leistungen können wir Ihnen u.a. anbieten und über Ihre Pflegekasse abrechnen. Haben Sie einen anderen Wunsch? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen bestimmt weiterhelfen.

Haus- und Wohnungsreinigung

Flurwoche

Einkaufsservice

Besorgungen

Fensterreinigung

Bügel- und Wäscheservice

Terminbegleitungen

Betreuung & Unterhaltung

Häufig gestellte fragen

Und unsere Antworten

Ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im gewohnten Tagesablauf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung, ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können.

Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherungen für die häusliche Pflege oder die Tagespflege sind, hängt davon ab, in welchem Grad die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, das heißt, welchen Pflegegrad der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergeben hat.

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stellen die Kranken- oder Pflegekassen je nach Art und Grund für den Hilfsmittelbedarf zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Lagerungshilfen, Pflegebetten und vieles mehr zur Verfügung oder übernehmen die Kosten. 

Darüber hinaus bezuschusst die Pflegekasse monatlich für pflegerische Verbrauchsmaterialien (z.B. Bettschutzunterlagen, Inkontinenzmaterialien, Händedesinfektion und Handschuhe) 40 €.

Wer sich durch Angehörige oder andere Pflegepersonen versorgen lässt, erhält dafür von der Pflegekasse, gestaffelt nach der Pflegestufe, ein monatliches Pflegegeld. Voraussetzung für die monatliche Zahlung ist der regelmäßige Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft.


Bei einem solchen Beratungsbesuch verschaffen sich unsere geschulten Pflegeberater (Kranken- oder Altenpflegepersonal) einen Überblick über die häusliche Pflegesituation, stehen für Fragen zur Verfügung, geben Tipps und empfehlen bei Bedarf weitere Maßnahmen oder Leistungen. 

Eine Demenz, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass ein Mensch seinen gewohnten Alltag nicht mehr allein bewältigen kann und mehr Unterstützung bei den alltäglichen Dingen des Lebens benötigt, als Menschen mit einem körperlich bedingtem Pflegebedarf.

Der Gesetzgeber spricht dann von einer so genannten „eingeschränkten Alltagskompetenz“. Unterstützungsangebote können hier zum Beispiel die Hilfe beim Beibehalten eines geregelten Tagesablaufes, die Motivation zu tageszeitlichen Aktivitäten wie Essen, Schlafen, Körperpflege oder zusätzliche Betreuung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung sein. 

Seit dem 01.01.2017 werden aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes die Pflege- und Betreuungsbedarfe, die aus einer eingeschränkten Alltagskompetenz resultieren automatisch im Pflegebedürftigkeitsgutachten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Bedarfe daher auch finanziell in den Pflegegraden berücksichtigt.