Helping Home: Haushaltshilfe für Senioren & Erkrankte
Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie monatlich 131 € von Ihrer Pflegekasse für Entlastungsleistungen. Kein Antrag nötig – wir übernehmen die direkte Abrechnung für Sie.
Tatkräftige Unterstützung im Alltag
Abrechenbar über jede Krankenkasse
Keine Vertragsbindung
Sofort Verfügbar - Keine Warteliste

Individuell an Ihre Wünsche angepasst
Ihr haushaltsnaher Dienstleister am Niederrhein – zuverlässig in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen und Wesel
Als qualifizierter Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen sind wir in der gesamten Region Niederrhein für Sie im Einsatz – insbesondere in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen und Wesel.
Unsere geschulten und erfahrenen Haushaltshilfen unterstützen Sie mit Respekt, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen im Alltag – genau dort, wo Sie Hilfe benötigen.
Wir übernehmen für Sie:
✔ Regelmäßige Haushaltsführung
✔ Wäsche- und Bügelservice
✔ Einkäufe und Erledigungen
✔ Alltägliche Unterstützung im Haushalt und bei der Pflege
Dabei gehen wir stets individuell auf Ihre Wünsche ein – persönlich, zuverlässig und vertrauensvoll.
So funktioniert’s!
1. Kontaktaufnahme
2. Gespräch vor Ort
3. Start
Ihre Vorteile bei uns
- Immer dieselbe Haushaltshilfe
- Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden
- Keine Warteliste
- Keine Vertragsbindung
- Persönliche Ansprechperson
- Kostenlose Infos & Beratung
Unsere Leistungen
Diese Leistungen bieten wir an – abrechenbar über Ihre Pflegekasse
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an haushaltsnahen Unterstützungsleistungen, die sich bequem über Ihre Pflegekasse abrechnen lassen – bereits ab Pflegegrad 1.
Zu unseren häufig genutzten Angeboten zählen unter anderem:
✔ Haushaltshilfe
✔ Einkäufe & Erledigungen
✔ Wäsche- und Bügelservice
✔ Alltagsunterstützung
Sie haben einen besonderen Wunsch?
Sprechen Sie uns einfach an – wir finden individuelle Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.
Haus- und Wohnungsreinigung
Flurwoche
Einkaufsservice
Besorgungen
Fensterreinigung
Bügel- und Wäscheservice
Terminbegleitungen
Betreuung & Unterhaltung
Häufig gestellte fragen
Und unsere Antworten
Ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im gewohnten Tagesablauf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung, ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können.
Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherungen für die häusliche Pflege oder die Tagespflege sind, hängt davon ab, in welchem Grad die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, das heißt, welchen Pflegegrad der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergeben hat.
Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stellen die Kranken- oder Pflegekassen je nach Art und Grund für den Hilfsmittelbedarf zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Lagerungshilfen, Pflegebetten und vieles mehr zur Verfügung oder übernehmen die Kosten.
Darüber hinaus bezuschusst die Pflegekasse monatlich für pflegerische Verbrauchsmaterialien (z.B. Bettschutzunterlagen, Inkontinenzmaterialien, Händedesinfektion und Handschuhe) 40 €.
Wer sich durch Angehörige oder andere Pflegepersonen versorgen lässt, erhält dafür von der Pflegekasse, gestaffelt nach der Pflegestufe, ein monatliches Pflegegeld. Voraussetzung für die monatliche Zahlung ist der regelmäßige Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft.
Bei einem solchen Beratungsbesuch verschaffen sich unsere geschulten Pflegeberater (Kranken- oder Altenpflegepersonal) einen Überblick über die häusliche Pflegesituation, stehen für Fragen zur Verfügung, geben Tipps und empfehlen bei Bedarf weitere Maßnahmen oder Leistungen.
Eine Demenz, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass ein Mensch seinen gewohnten Alltag nicht mehr allein bewältigen kann und mehr Unterstützung bei den alltäglichen Dingen des Lebens benötigt, als Menschen mit einem körperlich bedingtem Pflegebedarf.
Der Gesetzgeber spricht dann von einer so genannten „eingeschränkten Alltagskompetenz“. Unterstützungsangebote können hier zum Beispiel die Hilfe beim Beibehalten eines geregelten Tagesablaufes, die Motivation zu tageszeitlichen Aktivitäten wie Essen, Schlafen, Körperpflege oder zusätzliche Betreuung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung sein.
Seit dem 01.01.2017 werden aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes die Pflege- und Betreuungsbedarfe, die aus einer eingeschränkten Alltagskompetenz resultieren automatisch im Pflegebedürftigkeitsgutachten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Bedarfe daher auch finanziell in den Pflegegraden berücksichtigt.