Behandlungspflege –
medizinische Versorgung
zuhause
Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen und weitere medizinische Leistungen – professionell, zuverlässig und ärztlich abgestimmt.
pflichtig
abrechenbar
personal
verfügbar
Leistungen
Umfassende medizinische Versorgung
Medikamentengabe
- Orale Medikamente
- Insulininjektionen
- Inhalationen
- Augen-/Ohrentropfen
- Überwachung der Einnahme
Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Chronische Wunden
- Dekubitus-Behandlung
- Postoperative Wunden
- Dokumentation
Injektionen & Infusionen
- Subkutane Injektionen
- Intramuskuläre Injektionen
- Infusionstherapie
- Blutzuckermessungen
- Fachgerechte Entsorgung
Medizinische Überwachung
- Vitalzeichen-Kontrolle
- Blutdruckmessung
- Pulskontrolle
- Gewichtskontrolle
- Lückenlose Dokumentation
Abrechnung über Krankenkasse
Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Wir unterstützen Sie bei der Rezeptbeschaffung und kümmern uns um die gesamte Abrechnung.
Wichtig: Bei einem gültigen Rezept entstehen für Sie als Versicherte keine Eigenkosten. Sie zahlen nur die reguläre Zuzahlung nach Ihrem Versichertenstatus.
Der Ablauf in 4 Schritten:
- 1.Ärztliche Verordnung einholen (Rezept von Ihrem Arzt)
- 2.Uns kontaktieren mit Rezept und Krankenversicherungsdaten
- 3.Pflegeplanung erstellen und Start-Termin vereinbaren
- 4.Tägliche medizinische Versorgung in Ihrem Zuhause
FÜR WEN IST BEHANDLUNGSPFLEGE GEEIGNET?
- Personen mit ärztlich verordneter Pflegeleistung
- Frisch Entlassene aus dem Krankenhaus oder der Reha
- Chronisch Kranke mit regelmäßigem Pflegebedarf
- Personen mit Diabetes, Wunden oder Medikationsüberwachung
Kombinierbar
Mit anderen Leistungen kombinieren
Behandlungspflege lässt sich nahtlos mit anderen Pflegeleistungen kombinieren – für eine umfassende, individuell abgestimmte Versorgung.
Kosten & Finanzierung
Keine Kosten bei gültigem Rezept
Abrechnung über SGB V
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlungspflege vollständig – vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
Rezeptpflicht
Ein Rezept vom Hausarzt oder Facharzt ist erforderlich. Wir helfen Ihnen beim Abrufen und Einreichen des Rezepts.
Zuzahlung
Die reguläre Zuzahlung nach Ihrem Versichertenstatus (10 % der Kosten, max. 10€ pro Rezept) kann fällig werden. Diese ist befreibar.
Fragen zur Finanzierung?
Kontaktieren Sie uns – wir klären gerne alle offenen Fragen zu Kosten und Finanzierung.
Jetzt anrufenBehandlungspflege anfragen
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation.
Montag – Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr | Notfälle 24/7 unter obiger Nummer