Zum Inhalt springen
SGB VÄrztlich verordnet

Behandlungspflege –
medizinische Versorgung
zuhause

Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen und weitere medizinische Leistungen – professionell, zuverlässig und ärztlich abgestimmt.

02064 – 399 52 99
Rezept-
pflichtig
SGB V Standard
SGB V
abrechenbar
Krankenkasse
Fach-
personal
Qualifiziert
Täglich
verfügbar
Zuverlässig

Leistungen

Umfassende medizinische Versorgung

Medikamentengabe

  • Orale Medikamente
  • Insulininjektionen
  • Inhalationen
  • Augen-/Ohrentropfen
  • Überwachung der Einnahme

Wundversorgung

  • Verbandswechsel
  • Chronische Wunden
  • Dekubitus-Behandlung
  • Postoperative Wunden
  • Dokumentation

Injektionen & Infusionen

  • Subkutane Injektionen
  • Intramuskuläre Injektionen
  • Infusionstherapie
  • Blutzuckermessungen
  • Fachgerechte Entsorgung

Medizinische Überwachung

  • Vitalzeichen-Kontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Pulskontrolle
  • Gewichtskontrolle
  • Lückenlose Dokumentation

Abrechnung über Krankenkasse

Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Wir unterstützen Sie bei der Rezeptbeschaffung und kümmern uns um die gesamte Abrechnung.

Wichtig: Bei einem gültigen Rezept entstehen für Sie als Versicherte keine Eigenkosten. Sie zahlen nur die reguläre Zuzahlung nach Ihrem Versichertenstatus.

Der Ablauf in 4 Schritten:

  1. 1.Ärztliche Verordnung einholen (Rezept von Ihrem Arzt)
  2. 2.Uns kontaktieren mit Rezept und Krankenversicherungsdaten
  3. 3.Pflegeplanung erstellen und Start-Termin vereinbaren
  4. 4.Tägliche medizinische Versorgung in Ihrem Zuhause

FÜR WEN IST BEHANDLUNGSPFLEGE GEEIGNET?

  • Personen mit ärztlich verordneter Pflegeleistung
  • Frisch Entlassene aus dem Krankenhaus oder der Reha
  • Chronisch Kranke mit regelmäßigem Pflegebedarf
  • Personen mit Diabetes, Wunden oder Medikationsüberwachung

Kombinierbar

Mit anderen Leistungen kombinieren

Behandlungspflege lässt sich nahtlos mit anderen Pflegeleistungen kombinieren – für eine umfassende, individuell abgestimmte Versorgung.

Kosten & Finanzierung

Keine Kosten bei gültigem Rezept

Abrechnung über SGB V

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlungspflege vollständig – vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor.

Rezeptpflicht

Ein Rezept vom Hausarzt oder Facharzt ist erforderlich. Wir helfen Ihnen beim Abrufen und Einreichen des Rezepts.

Zuzahlung

Die reguläre Zuzahlung nach Ihrem Versichertenstatus (10 % der Kosten, max. 10€ pro Rezept) kann fällig werden. Diese ist befreibar.

Fragen zur Finanzierung?

Kontaktieren Sie uns – wir klären gerne alle offenen Fragen zu Kosten und Finanzierung.

Jetzt anrufen

Behandlungspflege anfragen

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation.

02064 – 399 52 99

Montag – Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr | Notfälle 24/7 unter obiger Nummer

Häufige Fragen

Was Familien uns fragen.

Was ist Behandlungspflege und wer darf sie durchführen?
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder Katheterpflege. Sie darf nur von examinierten Pflegefachkräften mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Wer zahlt die Behandlungspflege?
Behandlungspflege wird von der gesetzlichen Krankenkasse nach §37 SGB V finanziert – bei entsprechender ärztlicher Verordnung vollständig. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?
Nein. Behandlungspflege wird über die Krankenkasse finanziert und setzt keinen Pflegegrad voraus – nur eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.
Wie schnell kann Behandlungspflege beginnen?
Nach Eingang der ärztlichen Verordnung beginnen wir in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Bei dringendem Bedarf kontaktieren Sie uns telefonisch.
Was passiert bei Veränderungen des Pflegebedarfs?
Wir informieren Ihren Arzt und passen die Verordnung gemeinsam mit Ihnen an. Unsere Pflegefachkräfte dokumentieren den Verlauf und kommunizieren aktiv mit dem behandelnden Arzt.
4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

127+ verifizierte Bewertungen

TÜV-geprüft

Qualitätsmanagement

24h Rückmeldung

Garantiert

AnrufenDiese Leistung anfragen
WhatsApp schreiben