Pflegegrad beantragen 2025:
So geht es Schritt für Schritt
Der richtige Pflegegrad sichert Ihnen bis zu 2.200 € monatliche Pflegesachleistungen. Wir erklären den kompletten Prozess – von der Antragstellung bis zur ersten Auszahlung.
In 5 Schritten zum Pflegegrad
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder nutzen Sie das Online-Formular. Das Datum des Antragseingangs ist entscheidend – die Leistungen werden rückwirkend ab diesem Tag gewährt. Sagen Sie beim Telefonat explizit: "Ich beantrage einen Pflegegrad."
Sichern Sie sich eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Begutachtung durch den MDK vorbereiten
Der Medizinische Dienst (MDK) kommt zu einem Hausbesuch. Dieser Termin findet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen statt. Bereiten Sie eine Liste aller Erkrankungen, Medikamente und Einschränkungen vor.
Protokollieren Sie 2 Wochen vor dem Termin täglich, wieviel Unterstützung nötig ist.
Das Begutachtungsgespräch
Der MDK-Gutachter bewertet 6 Module: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen, Gestaltung des Alltags. Zeigen Sie alle Einschränkungen – auch wenn der Betroffene "einen guten Tag" hat.
Lassen Sie einen Angehörigen oder unsere Pflegberaterin beim Gespräch dabei sein.
Bescheid abwarten und prüfen
Sie erhalten den Bescheid schriftlich. Prüfen Sie die Einstufung kritisch. Bei Pflegegrad 2 oder höher haben Sie Anspruch auf Sachleistungen, Pflegegeld und den Entlastungsbetrag (131 €/Monat).
Stimmt die Einstufung nicht, haben Sie 4 Wochen Zeit zum Widerspruch.
Leistungen beantragen & abrufen
Mit dem Pflegegrad können Sie sofort alle zugehörigen Leistungen beantragen: Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbetrag (§45b), Hilfsmittel, Verhinderungspflege und mehr.
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können angespart und bis zu 50% aus dem Vorjahr übertragen werden.
Pflegegrade im Überblick 2025
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung | Pflegegeld | Sachleistung | §45b |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 1 | 12,5–26,9 | Geringe Beeinträchtigung | 0 € | 0 € | 125 € |
| PG 2 | 27–47,4 | Erhebliche Beeinträchtigung | 332 € | 761 € | 131 € |
| PG 3 | 47,5–69,9 | Schwere Beeinträchtigung | 573 € | 1.432 € | 131 € |
| PG 4 | 70–89,9 | Schwerste Beeinträchtigung | 765 € | 1.778 € | 131 € |
| PG 5 | 90–100 | Besondere Anforderungen | 947 € | 2.200 € | 131 € |
Alle Beträge monatlich. Stand 2025.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für die Begutachtung. Danach erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen den schriftlichen Bescheid.
Was passiert, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?
Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Etwa 40% der Widersprüche sind erfolgreich. Wir helfen Ihnen beim Widerspruchsschreiben.
Kann ich auch ohne Pflegegrad Unterstützung erhalten?
Ja! Selbstzahler können unsere Leistungen ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Außerdem gibt es für Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat, auch wenn keine weiteren Sachleistungen möglich sind.
Was kostet die Antragstellung?
Die Antragstellung ist kostenlos. Auch die Begutachtung durch den MDK ist kostenfrei – die Kosten trägt die Pflegekasse.
Kann Helping Home beim Antrag helfen?
Ja! In unserer kostenlosen Pflegeberatung helfen wir Ihnen beim Antrag, der Vorbereitung auf den MDK-Termin und bei einem möglichen Widerspruch. Rufen Sie uns einfach an.
Kostenlose Pflegeberatung
Unsere Pflegeexpertinnen helfen Ihnen beim Antrag, der MDK-Vorbereitung und einem möglichen Widerspruch.