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§40 SGB XI

Pflegehilfsmittel Erstattung beantragen

So erhalten Sie Ihre 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse – Schritt für Schritt.

In 4 Schritten zur Erstattung

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Pflegehilfsmittel kaufen

Kaufen Sie §40-erstattungsfähige Pflegehilfsmittel in unserem Shop oder im lokalen Fachhandel. Achten Sie darauf, dass die Produkte zu Produktgruppe 54 (zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel) gehören.

Im Helping-Home-Shop sind alle §40-Artikel entsprechend gekennzeichnet.

2

Quittung/Rechnung aufbewahren

Heben Sie den Kassenbon oder die Rechnung auf. Bei Online-Käufen ist die E-Mail-Bestätigung ausreichend. Die Rechnung muss Ihre Adresse, das Kaufdatum und die Produktbezeichnung enthalten.

Sammeln Sie die Belege am besten monatlich in einem Umschlag.

3

Erstattungsantrag bei der Pflegekasse stellen

Schicken Sie die Belege zusammen mit einem kurzen Anschreiben an Ihre Pflegekasse. Die meisten Kassen bieten auch Online-Portale oder App-basierte Einreichungen an.

Viele Kassen haben Standardformulare – fragen Sie telefonisch nach.

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Erstattung erhalten

Die Pflegekasse überweist den Betrag (max. 40 €/Monat) direkt auf Ihr Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–6 Wochen.

Wenn Sie bis Ende des Monats einreichen, wird oft noch im Folgemonat erstattet.

Kein Anspruch für technische Hilfsmittel

§40 gilt nur für Verbrauchshilfsmittel (Produktgruppe 54). Rollstühle, Pflegebetten oder Badewannenlifter werden über andere Paragraphen (§40 Abs. 1, §33 SGB V) beantragt und erfordern eine Vorabgenehmigung. Wir beraten Sie kostenlos →

Musteranschreiben an die Pflegekasse

Max Mustermann
Musterstraße 1
46236 Bottrop

Meine Pflegekasse AG
Musterweg 1
00000 Musterstadt

Bottrop, 20.7.2026

Betreff: Erstattungsantrag §40 SGB XI – Pflegehilfsmittel [Monat/Jahr]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach §40 Abs. 2 SGB XI für den Monat [Monat/Jahr].

Versicherten-Nr.: [Ihre Versichertennummer]
Pflegegrad: [Ihr Pflegegrad]

Die Belege sind diesem Schreiben beigefügt (Gesamtbetrag: [Betrag] €). Ich bitte um Erstattung des maximalen Monatsbeitrags von 40 Euro auf mein Konto.

IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Konto lautend auf: [Kontoinhaber]

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Max Mustermann

* Passen Sie das Anschreiben an Ihre persönlichen Daten an und ergänzen Sie die beigelegten Belege.

Häufige Fragen

Welche Produkte sind nach §40 SGB XI erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" aus Produktgruppe 54: Einmalhandschuhe (Latex, Nitril, Vinyl), Mundschutzmasken, Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Desinfektionsmittel für Haut und Flächen, Einmalwaschlappen, Schutzschürzen und Mundpflegestäbchen.
Kann ich den 40€-Anspruch ansparen oder übertragen?
Nein, der Anspruch gilt monatlich und verfällt am Ende des Kalendermonats. Er kann weder auf den nächsten Monat übertragen noch angespart werden.
Brauche ich eine Vorabgenehmigung?
Nein! Für Produktgruppe 54 (Verbrauchshilfsmittel) brauchen Sie keine Vorabgenehmigung der Pflegekasse. Kaufen – einreichen – erstattet bekommen.
Was passiert, wenn ich mehr als 40€ ausgegeben habe?
Die Pflegekasse erstattet maximal 40 € pro Monat. Den Differenzbetrag müssen Sie selbst tragen. Planen Sie Ihre Bestellung so, dass der Monatsbetrag möglichst nicht überschritten wird.
Gilt der Anspruch auch für Pflegegrad 1?
Ja, der §40-Anspruch gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Er ist an keine Mindest-Pflegeleistung geknüpft.
Was ist, wenn die Pflegekasse die Erstattung ablehnt?
Überprüfen Sie, ob das Produkt zu Produktgruppe 54 gehört. Legen Sie ggf. Widerspruch ein. Bei Ablehnungen "wegen fehlender Genehmigung" weisen Sie darauf hin, dass §40 Abs. 2 SGB XI keine Vorabgenehmigung vorsieht.

Jetzt §40-Produkte bestellen

Alle Produkte in unserem Shop sind gekennzeichnet, ob sie §40-erstattungsfähig sind. Einfach bestellen – wir stellen Ihnen die Rechnung für die Pflegekasse aus.

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