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Ratgeber · Verhinderungspflege

Verhinderungspflege beantragen – So geht es Schritt für Schritt

Bis zu 1.685 € (bzw. 3.386 € mit Kombi-Budget) pro Jahr für die Vertretungspflege – wir erklären, wie Sie das Geld beantragen und worauf Sie achten müssen.

1.685 €
Jahresbudget Verhinderungspflege (§ 39)
+ 1.701 €
Aufstockung aus Kurzzeitpflege (§ 42) möglich
= 3.386 €
Maximalbudget kombiniert
6 Wochen
Maximale Dauer pro Jahr

In 6 Schritten zur Verhinderungspflege

1

Pflegegrad prüfen (mind. PG 2)

Verhinderungspflege steht nur Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu. Liegt noch kein Pflegegrad vor, beantragen Sie diesen zuerst beim MDK / Medicproof.

2

Pflegezeit der Hauptpflegeperson (mind. 6 Monate)

Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen in den letzten 6 Monaten mindestens 10 Std./Woche gepflegt haben. Ohne diese Voraussetzung wird der Antrag abgelehnt.

3

Ersatzpflegeperson organisieren

Entscheiden Sie, wer die Pflege während Ihrer Abwesenheit übernimmt: ein ambulanter Pflegedienst, ein Pflegeheim (Kurzzeitpflege), eine Privatperson oder ein Familienangehöriger. Wir vermitteln Ihnen gerne einen zugelassenen Pflegedienst.

4

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Füllen Sie das Formular „Antrag auf Verhinderungspflege" Ihrer Pflegekasse aus. Bei privat Versicherten wenden Sie sich an Ihre Kranken-/Pflegeversicherung. Ein Musterantrag liegt dem Formular bei.

5

Belege einreichen

Reichen Sie Rechnungen und Nachweise über die entstandenen Kosten nach Ende des Einsatzes ein. Bei zugelassenen Pflegediensten rechnen diese oft direkt mit der Kasse ab.

6

Erstattung erhalten

Die Pflegekasse erstattet bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr (2025/2026). Durch die Kombination mit ungenutztem Kurzzeitpflegebudget kann das Budget auf bis zu 3.386 € aufgestockt werden.

Voraussetzungen auf einen Blick

Pflegegrad 2 oder höher
Hauptpflegeperson mind. 6 Monate tätig
Pflegeumfang mind. 10 Std./Woche
Antrag bei der Pflegekasse
Kostennachweise einreichen
Budget noch nicht aufgebraucht

Wichtig: Das Budget ist an das Kalenderjahr gebunden und nicht übertragbar (außer der Aufstockungsregel). Nicht genutztes Budget verfällt zum Jahresende.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es für Verhinderungspflege?
Im Jahr 2025/2026 stehen 1.685 € jährlich zu. Durch Übertragung des nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflegebudgets (1.774 €) kann das Verhinderungspflegebudget auf maximal 3.386 € erhöht werden.
Wie lange darf die Verhinderungspflege dauern?
Bis zu 6 Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr. Bei stundenweiser Verhinderungspflege gilt die gleiche Budgetobergrenze.
Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja! Das nicht genutzte Kurzzeitpflegebudget (§ 42 SGB XI) kann zur Aufstockung des Verhinderungspflegebudgets (§ 39 SGB XI) verwendet werden – und umgekehrt. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an.
Was kostet Verhinderungspflege durch Verwandte?
Bei nahen Angehörigen (z. B. Geschwister, Kinder) wird maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe erstattet. Bei nicht verwandten Personen oder Pflegediensten gilt das volle Budget.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein – Sie können auch rückwirkend nach dem Einsatz abrechnen. Eine vorherige Information der Pflegekasse ist jedoch empfehlenswert, um sicherzustellen, dass noch Budget vorhanden ist.
Welche Pflegedienste dürfen Verhinderungspflege erbringen?
Zugelassene ambulante Pflegedienste mit SGB-XI-Zulassung. Wir von Helping Home vermitteln ausschließlich zugelassene Pflegefachkräfte und -dienste.

Wir übernehmen die Verhinderungspflege für Sie

Zugelassener Pflegedienst – rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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