Pflegegrad 1 – Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Der Hauptanspruch ist der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat – direkt nutzbar für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.
Ihre Kassenleistungen im Überblick
Beispielrechnung Pflegegrad 1
* Beispielwerte. Tatsächliche Kosten je nach Leistungsumfang. §45b-Guthaben nicht übertragbar auf Folgemonat.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 1?+
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Kann ich den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe nutzen?+
Kann ich mit Pflegegrad 1 Verhinderungspflege beantragen?+
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+
Wie beantrage ich Pflegegrad 1?+
Andere Pflegegrade
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