40 Euro/Monat von der Pflegekasse –
für Pflegehilfsmittel aus unserem Shop
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben gesetzlichen Anspruch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Erstattung einfach und schnell beantragen.
So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Produkt kaufen
Bestellen Sie Pflegehilfsmittel aus unserem §40-zertifizierten Sortiment. Alle gekennzeichneten Produkte sind erstattungsfähig.
Quittung aufheben
Heben Sie Ihren Kassenbon oder unsere Rechnung auf. Sie brauchen keinen Arzt und keine Vorabgenehmigung.
Bei Pflegekasse einreichen
Schicken Sie die Belege mit einem kurzen Anschreiben an Ihre Pflegekasse. Das geht auch per E-Mail oder Online-Portal.
Tipp: Viele Pflegekassen bieten Online-Formulare für die Erstattung an. Scannen Sie Ihre Belege einfach ein und laden Sie sie hoch – ganz ohne Papierpost.
Was wird erstattet?
Häufige Fragen zur §40-Erstattung
Wer hat Anspruch auf die §40-Erstattung?
Was sind „zum Verbrauch bestimmte“ Pflegehilfsmittel?
Muss ich die Produkte vorab genehmigen lassen?
Wie lange dauert die Erstattung?
Kann ich den Betrag mehrere Monate ansammeln?
Jetzt §40-Produkte bestellen
Alle gekennzeichneten Produkte in unserem Shop sind nach §40 SGB XI erstattungsfähig. Bestellen Sie noch heute – Ihre Pflegekasse übernimmt bis zu 40 Euro pro Monat.
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