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§40 KasseMobilität
Dusch- und Badhocker höhenverstellbar
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✅ Dieses Produkt ist vollständig über §40 SGB XI erstattungsfähig!
Stabiler Aluminium-Badhocker mit rutschfesten Füßen – als Hilfsmittel nach §40 SGB XI kassenfähig.
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§40 SGB XI — von der Pflegekasse erstattungsfähig
Produktbeschreibung
Stabiler Badhocker aus Aluminium mit rutschfesten Füßen und ergonomischem Sitz. Höhe von 43–57 cm einstellbar.
Highlights
- Höhenverstellbar 43–57 cm
- Bis 120 kg belastbar
- Rutschfeste Gummifüße
- Leichte Aluminiumkonstruktion
🛒 Häufig zusammen gekauft
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Bis zu 40 €/Monat von der Pflegekasse erstattet
Mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) übernimmt Ihre Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € pro Monat gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI — ohne Anrechnung auf Ihr Pflegegeld.
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