Windeln, Rollatoren, Rollstühle, Badewannenlift – all das sind Hilfsmittel, die das Leben mit Pflegebedarf erleichtern. Aber: Wer zahlt dafür? Die gute Nachricht: Die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil der Kosten. Helping Home erklärt, welche Hilfsmittel die Pflegekasse finanziert, wie viel Budget Sie haben, wie Sie beantragen und was auf Ihrer praktischen Einkaufsliste stehen sollte.
Was sind Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI?
Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder die Wohnung sicherer machen. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen zwei Arten: Verbrauchsmaterial (das regelmäßig gekauft werden muss) und technische Hilfsmittel (die länger halten).
Die zwei Arten von Hilfsmitteln
1. Verbrauchsmaterial – das 40-Euro-Monatbudget
Für Verbrauchsmaterial gibt es ein monatliches Budget:
✓ Monatliches Budget für Verbrauchsmaterial
- 40 Euro pro Monat für Verbrauchsmaterial
- Das sind 480 Euro pro Jahr
- Gilt für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1
- Nicht genutztes Budget verfällt am Ende des Monats (keine Übertragung auf nächsten Monat)
Was zählt zu Verbrauchsmaterial?
- Inkontinenzmaterial (Windeln, Einlagen, Pants)
- Bettschutzauflagen (Krankenunterlagen)
- Desinfektionstücher und Hygieneartikel
- Handschuhe (Pflege- und Untersuchungshandschuhe)
- Schutzbetten und Schutzkissen
- Nasensonden und Kathetertupfer
- Speicheltücher
2. Technische Hilfsmittel – je nach Bedarf
Größere, langlebigere Hilfsmittel haben keine monatliche Begrenzung – sie werden einzeln bewilligt:
- Rollator: Gehhilfe für gehfähige Menschen – Kostenübernahme nach Bedarf
- Rollstuhl: Für Menschen, die nicht mehr gehen können
- Badewannenlift: Macht Baden sicherer und erleichtert der Pflegeperson Arbeit
- Toilettensitzerhöhung: Machen Aufstehen leichter
- Pflegebett (elektrisch): Für Menschen, die lange liegen müssen
- Anti-Dekubitus-Matratze: Druckentlastungssystem gegen Wundliegen
- Gehstöcke, Unterarmgehstützen
- Badewanneneinstiegshilfen
⚠️ Wichtig: Zuzahlungen
Die Pflegekasse bezahlt den Kassenpreis. Wenn Sie ein teureres Modell wünschen, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Zum Beispiel: Rollstuhl Standard kostet 600 Euro, Sie wollen einen leichteren für 1.200 Euro – Sie zahlen 600 Euro dazu.
Praktische Einkaufsliste: Was Sie kaufen sollten
Nicht alle Hilfsmittel sind sinnvoll für jeden. Hier ist eine Checkliste nach Situation:
Für alle mit Pflegebedarf (unabhängig vom Pflegegrad):
Inkontinenzmaterial (Windeln, Pants)
Größte Ausgabe – oft über 40 Euro/Monat. Pflegekasse übernimmt bis 40 Euro, den Rest zahlen Sie.
Bettschutzauflagen
Schützen Matratze und Bettwäsche – sehr sinnvoll. Ca. 10–20 Euro/Monat aus Budget.
Desinfektionsmittel, Handschuhe
Für Hygiene und Sicherheit – besonders in der Pandemie wichtig.
Für Menschen, die noch gehen können:
Rollator (Gehhilfe mit Rädern und Bremse)
Gibt Sicherheit, verhindert Stürze – sehr wertvoll. Kostenübernahme beantragen.
Gehstock oder Gehstützen
Je nach Mobilität – leichter in der Handhabung als Rollator.
Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen
Macht das Aufstehen vom Toilettensitz viel leichter – großer Komfort-Gewinn.
Für Menschen, die im Bett oder Sessel sind:
Anti-Dekubitus-Matratze (Wechseldruckmatratze)
Verhindert Druckgeschwüre (Wundliegen) – sehr wichtig. Pflegekasse zahlt meist 60–80% der Kosten.
Pflegebett (elektrisch verstellbar)
Erleichtert Pflege immens – Kopf und Fußteil verstellbar. Kostenübernahme beantragen.
Antidekubitus-Kissen und Schutzkissen
Schützen Fersen, Ellbogen, Hüften – verbrauchsmaterial, aus dem 40-Euro-Budget.
Für Menschen mit Mobilitätsproblemen:
Rollstuhl (manuell oder elektrisch)
Für Menschen, die nicht mehr gehen können – große Chancengleichheit. Kostenübernahme beantragen.
Badewannenlift oder Duschstuhl
Baden wird sicherer – wichtig für Hygiene und Würde. Kostenübernahme möglich.
Badewanneneinstiegshilfe (Rutschbrett, Badewannenbrett)
Einfacher und günstiger als vollständiger Lift – oft auch privat zu kaufen.
Digitale Pflegeanwendungen (Apps)
Seit 2021 gibt es auch ein Budget für digitale Hilfsmittel – Apps und Software, die Pflege unterstützen:
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Apps zur Pflege-Dokumentation
- Telemedizin-Apps
- Apps zur Mobilitätsunterstützung
- Kosten: Die Pflegekasse zahlt, wenn die App vom BfArM (Institut für Arzneimittel) zugelassen ist
- Budget: Ähnlich wie bei Verbrauchsmaterial – Anspruch abhängig vom Pflegegrad
Wie Sie Hilfsmittel beantragen
Der Prozess ist einfacher als viele denken:
- Arzt oder Pflegedienst schreibt Verordnung — Der Arzt stellt fest, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, und schreibt eine Verordnung. Bei Verbrauchsmaterial: oft auch direkt ohne Arztbesuch möglich.
- Wählen Sie einen Anbieter — Mit Verordnung können Sie zu einem Sanitätshaus gehen, Online-Apotheken nutzen oder einen Pflegedienst fragen.
- Anbieter reicht Genehmigung bei Pflegekasse ein — Der Shop / das Sanitätshaus prüft, ob die Pflegekasse zahlt, und kümmert sich um die Genehmigung. Das dauert oft 2–3 Tage.
- Hilfsmittel wird geliefert — Sie zahlen nur Zuzahlung (5–10% der Kosten, maximal 10 Euro pro Artikel). Die Pflegekasse überweist direkt an den Anbieter.
✓ Verbrauchsmaterial-Kurztipp
Für Verbrauchsmaterial brauchen Sie oft keine Verordnung. Viele Online-Apotheken und Sanitätshäuser kennen sich aus und wissen, was die Pflegekasse zahlt. Einfach anrufen und fragen: „Welche Windeln bezahlt meine Krankenkasse?" – Sie bekommen Windeln geliefert und zahlen nur Zuzahlung.
Zuzahlung – Was Sie selbst bezahlen
Auf fast alle Hilfsmittel gibt es eine Zuzahlung:
Zuzahlungsregelung:
- 5–10% der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro
- Maximal 10 Euro pro Hilfsmittel (auch bei teurem Rollstuhl)
- Monatlich max. 40 Euro Zuzahlung insgesamt
- Es gibt Befreiungsmöglichkeiten: Wer wenig Einkommen hat, kann eine Befreiung beantragen
Häufig gestellte Fragen
Gibt es auch Hilfsmittel für die Wohnung?
Ja! Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung, Handläufe – all das zählt. Großere Umbauten (Rollstuhl-Rampen) sind eher Wohnungsanpassungen und werden durch die Wohnungsanpassungsförderung (max. 4.000 Euro einmalig) finanziert.
Was ist, wenn die Pflegekasse ablehnt?
Sie können widersprechen. Holen Sie sich einen ärztlichen Beleg, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen eingehen.
Kann ich ein Hilfsmittel kündigen, wenn ich es nicht mehr brauche?
Das hängt ab. Bei Leihgeräten (viele Rollstühle, Pflegebetten) ja. Bei gekauften Hilfsmitteln gehört es Ihnen – die Pflegekasse kauft es nicht zurück. Aber Sie können es privat weiterverkaufen.
Bekomme ich Hilfsmittel auch, wenn ich noch keine Pflegekasse habe?
Nein, Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad. Wenn Sie keinen haben, müssen Sie vorher einen Pflegegrad beantragen. Das dauert aber oft mehrere Wochen.
Fazit: Hilfsmittel machen den Alltag leichter
Ein Rollator gibt Sicherheit und Selbstständigkeit zurück. Eine Anti-Dekubitus-Matratze schützt vor schmerzhaften Wunden. Inkontinenzmaterial gibt Würde und Unabhängigkeit. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse zahlt dafür – Sie müssen nur wissen, wie Sie beantragen. Mit 40 Euro im Monat für Verbrauchsmaterial und zusätzlichen Mitteln für technische Hilfsmittel haben Sie eine solide Grundlage. Nutzen Sie diese Leistungen – sie gehören zu Ihrer Pflegerecht dazu.