Nach dem Krankenhaus: Checkliste für die Rückkehr nach Hause
Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist ein kritischer Moment. Viele Patienten fühlen sich zuhause plötzlich allein und überfordert – und die meisten Wiedereinweisungen in den ersten 30 Tagen nach Klinikaufenthalt sind vermeidbar. Eine gute Vorbereitung macht den Unterschied.
ℹ️ Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft kostenlos
Fragen Sie im Krankenhaus nach dem Sozialdienst oder der Pflegeberatung. Diese Stellen sind kostenlos, kennen alle lokalen Angebote und können direkt Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und ambulante Dienste organisieren – noch im Krankenhaus.
Im Krankenhaus klären (vor Entlassung)
Entlassbericht und Arztbriefe mitnehmen (Kopien anfragen)
Aktuelle Medikamentenliste aushändigen lassen
Folgetermin beim Hausarzt vereinbaren
Krankentransport nach Hause organisieren
Klären: Brauche ich Kurzzeitpflege oder ambulante Hilfe?
Sozialdienst im Krankenhaus ansprechen – kostenlose Beratung
Zuhause am ersten Tag
Medikamente nach Anleitung einnehmen, Einnahmeplan erstellen
Hausarzt anrufen und Termin bestätigen
Hilfsmittel aufstellen (Rollator, Toilettenstuhl, Duschstuhl)
Notfallnummern sichtbar aufhängen
Bereich sicher machen (Teppiche entfernen, Haltegriffe prüfen)
Erste Woche
Hausarzt-Termin wahrnehmen
Wunden täglich prüfen (Rötung, Schwellung, Ausfluss?)
Pflegegrad beantragen falls noch nicht vorhanden
Haushaltshilfe / ambulante Betreuung organisieren
Angehörige über Situation informieren
Ernährungsplan sicherstellen (ausreichend Flüssigkeit!)
Wenn Haushalt und Alltag nicht mehr alleine gelingen
Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt sind viele Patienten vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen. Haushalt, Einkauf, Kochen, Körperpflege – das kostet Kraft, die man nach einer Operation oder schwerer Erkrankung oft nicht mehr hat.
Helping Home bietet schnelle Unterstützung: Wir starten häufig innerhalb einer Woche und helfen mit Haushalt, Einkauf, Betreuung und Begleitung. Falls Sie bereits einen Pflegegrad haben, ist die Unterstützung über den §45b Entlastungsbetrag finanzierbar – bis zu 131€ monatlich von der Pflegekasse, ohne Eigenanteil.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nach Klinikaufenthalt
Bei schwerer Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt haben Pflegegrad-Inhaber Anspruch auf Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) – bis zu 1.774€ pro Jahr für eine temporäre stationäre Unterbringung. Alternativ kann die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bis zu 1.612€ für ambulante Pflege zu Hause finanzieren, wenn die hauptpflegende Person nicht verfügbar ist.
⚠️ Warnsignale: Wann sofort den Arzt anrufen
- • Wunde ist gerötet, geschwollen oder riecht auffällig
- • Fieber über 38,5°C
- • Starke Schmerzen, die Medikamente nicht lindern
- • Atemnot oder Brustschmerzen
- • Plötzliche Verwirrtheit oder starke Müdigkeit
Schnelle Hilfe nach dem Krankenhaus
Wir starten häufig innerhalb einer Woche. Haushalt, Einkauf, Betreuung – wir sind für Sie da.
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