Pflegekasse Antrag 2025:
Was zahlt die Pflegekasse wirklich?
Die gesetzliche Pflegekasse zahlt bis zu 2.200 € monatlich für Sachleistungen. Wir erklären alle Leistungsarten und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Diese Leistungen zahlt die Pflegekasse
Pflegegeld (§37 SGB XI)
Für selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder Laien-Pflegepersonen.
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)
Für professionelle Pflegedienste wie Helping Home.
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbetreuung. Gilt ab Pflegegrad 1.
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist. Jährliches Budget.
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Unsere übersichtliche Checkliste mit allen Leistungsarten, Beträgen 2025 und praktischen Tipps zur Abrechnung.
Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse. Diese ist in der Regel bei der gleichen Krankenkasse. Einen kurzen Anruf genügt: "Ich möchte einen Pflegegrad beantragen."
Was kostet die Begutachtung?
Die MDK-Begutachtung ist komplett kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja! Das nennt sich "Kombinationsleistung" (§38 SGB XI). Wenn Sie z.B. 50% der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes.
Können nicht verbrauchte Beträge übertragen werden?
Ja – der §45b-Entlastungsbetrag kann im Folgejahr zu 50% übertragen werden. D.h. Sie können bis zu ca. 197 € aus dem Vorjahr ansparen.
Was passiert beim MDK-Termin?
Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet anhand von 6 Modulen den Pflegebedarf. Das Gespräch dauert ca. 60–90 Minuten.
Kann ich Angehörige beim MDK-Termin dabeihaben?
Ja, das ist sogar sehr empfehlenswert! Angehörige können wichtige Informationen ergänzen und auf Einschränkungen hinweisen, die der Betroffene selbst manchmal vergisst zu erwähnen.
Pflegeberatung – kostenlos & unverbindlich
Wir helfen Ihnen den Antrag zu stellen und alle Pflegekassen-Leistungen optimal zu nutzen.
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