Die meisten Leistungen zahlt Ihre Pflegekasse.
Bis zu 131 €/Monat über §45b, 3.539 €/Jahr Verhinderungspflege und vollständig kassenfrei bei Behandlungspflege. Wir erklären Ihre Ansprüche – klar, verständlich, ohne Fachjargon.
Ihre Ansprüche
4 Finanzierungswege im Überblick
Je nach Bedarf und Pflegegrad können Sie verschiedene Leistungen kombinieren. Wir helfen Ihnen dabei, das Maximum herauszuholen.
Entlastungsbetrag
Für alle anerkannten Pflegegrade (1–5). Gilt für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung und Entlastungsleistungen. Nicht ausgeschöpfte Beträge können auf das nächste Halbjahr übertragen werden.
Gilt für:
Verhinderungspflege
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, etc.) – bis zu 6 Wochen. Kann auf bis zu 2.418 € aufgestockt werden, wenn der Kurzzeitpflegebetrag hinzugenommen wird.
Gilt für:
Behandlungspflege
Auf ärztliche Verordnung – kostenlos für Sie. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen und weitere medizinische Leistungen werden vollständig von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Gilt für:
Sachleistungen Grundpflege
Für körpernahe Pflegeleistungen je nach Pflegegrad. Anspruch ab Pflegegrad 2. Kann mit dem §45b-Entlastungsbetrag kombiniert werden.
Gilt für:
Rechenbeispiel
Was zahlen Sie wirklich?
Viele Familien zahlen deutlich weniger als sie erwarten. Mit §45b und gezielter Kassennutzung kann der Eigenanteil sehr gering ausfallen.
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
- Kein bürokratischer Aufwand für Sie
- Wir helfen beim Pflegegrad-Antrag
- Transparente Preise – keine versteckten Kosten
Beispiel: Pflegegrad 2 · 2×/Woche Haushaltshilfe
Schritt für Schritt
So kommen Sie zu Ihren Kassenleistungen
Pflegegrad beantragen
Formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Wir helfen dabei.
MDK-Begutachtung
Der Medizinische Dienst besucht Sie zuhause und stellt den Pflegegrad fest.
Anspruch nutzen
Mit Pflegegrad können Sie sofort §45b-Leistungen in Anspruch nehmen – wir rechnen direkt ab.
Häufige Fragen
Alles zur Pflegekasse – klar erklärt
Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch auf §45b?
Ab Pflegegrad 1 – also dem niedrigsten Grad. Der volle Betrag von 131 €/Monat steht Ihnen ab PG 1 zu.
Kann ich nicht genutzte §45b-Beträge mitnehmen?
Ja. Nicht in Anspruch genommene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch eingesetzt werden.
Was muss ich tun, um §45b zu nutzen?
Wir beantragen die Anerkennung als §45b-Anbieter und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Kann ich §45b und §39 gleichzeitig nutzen?
Ja – beide Leistungen können kombiniert werden, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der MDK begutachtet Sie dann zuhause. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Was zahle ich, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Ohne Pflegegrad zahlen Sie die Leistungen privat. Unsere Preise: 38 €/60 Min, 57 €/90 Min, 76 €/120 Min. Viele Menschen beantragen in diesem Fall gleichzeitig einen Pflegegrad.
Ich hätte nicht gedacht, dass meine Pflegekasse so viel übernimmt. Helping Home hat das komplett für mich organisiert – ich musste nichts selbst beantragen.
Kostenlos prüfen, was Ihre Kasse zahlt
Wir analysieren Ihren Anspruch und kümmern uns um die Abrechnung. Kein bürokratischer Aufwand für Sie.