
Ratgeber
§45b Entlastungsbetrag 2026: 125 €/Monat richtig nutzen
Wer Pflegegrad 1–5 hat, bekommt von der Pflegekasse 125 € pro Monat für Alltagshilfen und Betreuungsleistungen — und viele nutzen dieses Geld gar nicht. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen Anspruch vollständig ausschöpfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- ✅ 125 €/Monat für alle mit Pflegegrad 1–5
- ✅ Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsleistungen
- ✅ Budget kann bis 30. Juni des Folgejahres angespart werden
- ✅ Helping Home rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Wofür kann der Betrag verwendet werden?
Die Ansparregelung
Nicht genutztes Budget verfällt nicht sofort. Es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Das bedeutet: Wer ein Jahr lang kein Budget nutzt, kann rückwirkend bis zu 1.500 € auf einmal abrufen.
💡 Beispiel: Ansparung nutzen
Frau Müller hatte in den ersten 6 Monaten keinen Bedarf — sie hat 6 × 125 € = 750 € angespart. Im Juli startet sie mit Helping Home und kann diese 750 € zusätzlich zu den laufenden 125 €/Monat einsetzen.
Wie beantrage ich den §45b Betrag?
Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht extra beantragen — er steht Ihnen automatisch mit dem Pflegegrad zu. Sie müssen lediglich einen anerkannten Anbieter beauftragen.
Häufige Fragen zu §45b
Gilt §45b auch für Pflegegrad 1?+
Kann man den §45b Betrag für private Pflegepersonen nutzen?+
Was passiert mit nicht genutztem §45b Budget?+
Muss ich den Antrag selbst stellen?+
§45b nutzen — wir helfen Ihnen
Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — kein Papierkram für Sie. Kostenlose Beratung · In 17 NRW-Städten.
Kostenlose Beratung
Fragen zu Ihrer Situation?
Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.