Ratgeber · §45b SGB XI

§45b Entlastungsbetrag: 125 € / Monat richtig nutzen

Wer Pflegegrad 1–5 hat, bekommt von der Pflegekasse bis zu 125 € pro Monat für Alltagshilfen und Betreuungsleistungen. Wir erklären, wie Sie diese Förderung nutzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • ✅ 125 €/Monat für alle mit Pflegegrad 1–5
  • ✅ Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsleistungen
  • ✅ Budget kann bis zu 12 Monate angespart werden (max. 1.500 €)
  • ✅ Helping Home rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab

Was ist der §45b Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine Förderleistung der gesetzlichen Pflegekassen. Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf diesen Betrag – unabhängig von der Pflegestufe oder dem Wohnort.

Der Betrag beläuft sich auf 125 Euro pro Monat und muss für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden – zum Beispiel für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote.

Wer hat Anspruch?

Den §45b Entlastungsbetrag erhalten alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad – also Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Auch Pflegegrad 1 gibt bereits vollen Anspruch auf die 125 Euro pro Monat.

Wofür kann der Betrag verwendet werden?

🧹Haushaltshilfe & Reinigung
🗣️Alltagsbegleitung & Gesellschaft
🚶Begleitung zu Terminen & Spaziergängen
🧠Betreuung bei Demenz
🛒Erledigungen & Einkäufe
🍽️Unterstützung bei Mahlzeiten

Wie funktioniert die Ansparregelung?

Nicht genutztes Budget verfällt nicht sofort am Monatsende. Es kann bis zu 12 Monate angespart und später genutzt werden. Das heißt: Wer ein Jahr lang kein Budget verwendet hat, kann bis zu 1.500 Euro auf einmal abrufen.

💡 Beispiel: Ansparung nutzen

Frau Müller hatte in den ersten 6 Monaten des Jahres keinen Bedarf – sie hat also 6 × 125 € = 750 € angespart. Im Juli startet sie mit Helping Home und kann diese 750 € zusätzlich zu den laufenden 125 €/Monat einsetzen.

Wie beantrage ich den §45b Betrag?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht extra beantragen – er steht Ihnen automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad zu. Sie müssen lediglich einen anerkannten Anbieter beauftragen.

1

Pflegegrad beantragen

Falls noch nicht vorhanden: Pflegegrad beim MDK beantragen. Ohne Pflegegrad kein §45b-Betrag.

2

Anerkannten Anbieter beauftragen

Helping Home ist anerkannt und rechnet direkt ab – kein Papierkram für Sie.

3

Leistungen in Anspruch nehmen

Die Betreuerin kommt, macht ihre Arbeit – Helping Home erstellt die Rechnung.

4

Abrechnung

Sie genehmigen die Rechnung, Helping Home reicht sie bei der Pflegekasse ein.

Häufige Fragen zu §45b

Gilt §45b auch für Pflegegrad 1?

Ja. Auch bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den vollen Entlastungsbetrag von 125 €/Monat.

Kann ich den Betrag für private Pflegepersonen nutzen?

Nein. §45b kann nur für anerkannte Anbieter genutzt werden, nicht für Nachbarn, Freunde oder private Helfer.

Was passiert, wenn ich den Betrag nicht ausschöpfe?

Das nicht genutzte Budget bleibt im laufenden Kalenderjahr erhalten und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Nein. Mit dem Pflegegrad steht Ihnen der Betrag automatisch zu. Wir helfen Ihnen bei der Nutzung und Abrechnung.

Helping Home: Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Als anerkannter Anbieter nach §45b rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.

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