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Ratgeber · §45b SGB XI

§45b Entlastungsbetrag 2026: 125 €/Monat richtig nutzen

Wer Pflegegrad 1–5 hat, bekommt von der Pflegekasse 125 € pro Monat für Alltagshilfen und Betreuungsleistungen — und viele nutzen dieses Geld gar nicht. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen Anspruch vollständig ausschöpfen.

125 €
pro Monat, alle PG 1–5
Kein Antrag
steht automatisch zu
bis 30.6.
Folgejahr ansparbar

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 125 €/Monat für alle mit Pflegegrad 1–5
  • Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsleistungen
  • Budget kann bis 30. Juni des Folgejahres angespart werden
  • Helping Home rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab

Wofür kann der Betrag verwendet werden?

🧹Haushaltshilfe & Reinigung
🗣️Alltagsbegleitung & Gesellschaft
🚶Begleitung zu Terminen & Spaziergängen
🧠Betreuung bei Demenz
🛒Erledigungen & Einkäufe
🍽️Unterstützung bei Mahlzeiten

Die Ansparregelung

Nicht genutztes Budget verfällt nicht sofort. Es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Das bedeutet: Wer ein Jahr lang kein Budget nutzt, kann rückwirkend bis zu 1.500 € auf einmal abrufen.

💡 Beispiel: Ansparung nutzen

Frau Müller hatte in den ersten 6 Monaten keinen Bedarf — sie hat 6 × 125 € = 750 € angespart. Im Juli startet sie mit Helping Home und kann diese 750 € zusätzlich zu den laufenden 125 €/Monat einsetzen.

Wie beantrage ich den §45b Betrag?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht extra beantragen — er steht Ihnen automatisch mit dem Pflegegrad zu. Sie müssen lediglich einen anerkannten Anbieter beauftragen.

1
Pflegegrad beantragen
Falls noch nicht vorhanden: Pflegegrad beim MDK beantragen. Ohne Pflegegrad kein §45b-Betrag.
2
Anerkannten Anbieter beauftragen
Helping Home ist anerkannt und rechnet direkt ab — kein Papierkram für Sie.
3
Leistungen in Anspruch nehmen
Die Alltagsbegleiterin kommt, macht ihre Arbeit — Helping Home erstellt die Rechnung.
4
Abrechnung
Sie genehmigen die Rechnung, Helping Home reicht sie bei der Pflegekasse ein.

Häufige Fragen zu §45b

Gilt §45b auch für Pflegegrad 1?+
Ja. Auch bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den vollen Entlastungsbetrag von 125 €/Monat. Er steht automatisch mit dem Pflegegrad zu — kein separater Antrag nötig.
Kann man den §45b Betrag für private Pflegepersonen nutzen?+
Nein. §45b kann nur für anerkannte Anbieter genutzt werden, nicht für Nachbarn, Freunde oder private Helfer. Helping Home ist als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI zugelassen.
Was passiert mit nicht genutztem §45b Budget?+
Nicht verbrauchtes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden — effektiv bis zu 18 Monate Ansparzeit. Wer 6 Monate kein Budget nutzt, kann 6 × 125 € = 750 € zusätzlich zu den laufenden 125 €/Monat einsetzen.
Muss ich den Antrag selbst stellen?+
Nein. Mit dem Pflegegrad steht Ihnen der Betrag automatisch zu. Wir helfen bei der Nutzung und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

§45b nutzen — wir helfen Ihnen

Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — kein Papierkram für Sie. Kostenlose Beratung · In 17 NRW-Städten.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

127+ verifizierte Bewertungen

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