Bestattungsvorsorge beim Pflegefall: Was regeln, wie vorsorgen?
Im Pflegefall denkt kaum jemand an die eigene Bestattungsvorsorge — dabei ist es einer der wichtigsten Aspekte einer vollständigen Vorsorge. Was man regeln kann und wie man es angeht.
Der Tod ist das letzte Tabu in der Pflegevorsorge — und gleichzeitig eines der wichtigsten Themen. Wer die eigene Bestattung nicht vorbereitet, hinterlässt seinen Angehörigen in einer ohnehin belastenden Zeit eine schwere organisatorische und finanzielle Last.
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Bestattungsvorsorge bedeutet, die eigene Bestattung zu Lebzeiten zu planen, zu finanzieren und die Wünsche schriftlich festzuhalten. Sie umfasst drei Ebenen:
- Vorsorgebrief (persönliche Wünsche zur Bestattung — Art, Ort, Musik, Grabgestaltung)
- Bestattungsvorsorgevertrag (vertragliche Bindung mit einem Bestattungsunternehmen)
- Bestattungsvorsorgekonto (zweckgebundenes Treuhandkonto zur Finanzierung)
Warum ist Bestattungsvorsorge beim Pflegefall besonders wichtig?
Wer pflegebedürftig wird und Sozialhilfe für die Pflegekosten in Anspruch nimmt, riskiert, dass sein Erspartes durch den Sozialleistungsträger angerechnet wird. Bestattungsvorsorgeverträge und -konten sind in der Regel vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt — bis zu einem bestimmten Betrag (häufig um die 10.000 Euro).
💡 Schutz vor Sozialamtszugriff
Ein zweckgebundenes Bestattungsvorsorgekonto gilt nicht als einzusetzendes Vermögen im Rahmen der Sozialhilfe — es ist also geschützt, auch wenn Sie Sozialleistungen beziehen. Das gilt in NRW für Beträge bis ca. 5.000–10.000 Euro, je nach Verwaltungspraxis.
Was sollte in einem Vorsorgebrief stehen?
- Art der Bestattung: Erdbestattung, Feuerbestattung, Naturbestattung, Seebestattung
- Gewünschtes Bestattungsunternehmen (falls bekannt)
- Grabart: Einzelgrab, Urnengemeinschaftsgrab, Anonymes Grab
- Musikwünsche und Trauerfeier-Gestaltung
- Wer soll informiert werden (Personen, Institutionen)
- Hinweise auf Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Bestattungsvorsorgevertrag: Auf was achten?
- Seriöse Anbieter: Verband Unabhängiger Bestatter oder Bestatterverband
- Treuhandkonto: Geld muss insolvenzgeschützt auf einem Treuhandkonto liegen
- Indexierung: Preis sollte an Inflation angepasst werden
- Widerrufbarkeit: Vertrag muss jederzeit kündbar sein (Geld zurück)
Häufige Fragen
Kann ich einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, wenn ich bereits pflegebedürftig bin?
Was kostet eine Bestattung in Deutschland?
Wer trägt die Bestattungskosten, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?
Über den Autor
Helping-Home-Team
Pflegeexperten aus Dinslaken
Das Helping-Home-Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften und Sozialberaterinnen, die täglich Familien in NRW bei allen Fragen rund um häusliche Betreuung und Pflegeleistungen unterstützen.
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