Die erste Zeit nach der Geburt ist intensiv — körperlich, emotional und organisatorisch. Wenn eine Mutter krankheitsbedingt oder nach einem Kaiserschnitt vorübergehend den Haushalt nicht führen kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse nach §38 SGB V.
Anspruch auf Haushaltshilfe nach Geburt
§38 SGB V berechtigt gesetzlich Krankenversicherte zur Haushaltshilfe, wenn die Haushaltsführung wegen Schwangerschaft, Geburt oder einer Krankheit nicht möglich ist. Nach der Geburt — insbesondere nach einem Kaiserschnitt oder bei Komplikationen — ist dieser Anspruch häufig berechtigt.
Voraussetzungen: Kind unter 12 im Haushalt
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Mutter kann Haushalt nicht weiterführen (Geburt, Kaiserschnitt, Erkrankung)
- Im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiges Kind
- Kein anderer Haushaltsangehöriger kann einspringen
- Arztverordnung: Arzt stellt Haushaltshilfe nach §38 SGB V aus
💡 Tipp
Lassen Sie sich die Haushaltshilfe direkt im Krankenhaus oder beim Gynäkologen verordnen — am besten noch vor der Entlassung oder in den ersten Tagen danach. Je früher, desto besser.
Wie Antrag stellen?
- 1Arzt aufsuchen: Verordnung der Haushaltshilfe nach §38 SGB V
- 2Verordnung bei der Krankenkasse einreichen (oft per App oder Online-Portal möglich)
- 3Krankenkasse genehmigt Haushaltshilfe und vermittelt Anbieter oder genehmigt eigenen Anbieter
- 4Haushaltshilfe beginnt — Krankenkasse zahlt direkt
- 5Eigenanteil: 10 € pro Tag, maximal 100 € pro Quartal
Dauer und Umfang
Die Dauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Nach normalem Verlauf meist 4–8 Wochen, nach Kaiserschnitt oder Komplikationen ggf. länger. Der Umfang wird vom Arzt festgelegt und von der Krankenkasse genehmigt.
Warum Helping Home für junge Familien
Helping Home ist als anerkannter Anbieter auch für Haushaltshilfe nach §38 SGB V tätig. Wir übernehmen Reinigung, Kochen, Einkaufen und Kinderbetreuung — damit sich die Mutter in der wichtigen Erholungsphase ganz auf sich und das Neugeborene konzentrieren kann. Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
