Nach einem Krankenhausaufenthalt braucht man häufig vorübergehend mehr Unterstützung — aber die Hauptpflegeperson ist nicht verfügbar oder die häusliche Versorgung ist noch nicht eingerichtet. Genau für diese Lücke gibt es die Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI.
📌 Kurzzeitpflege auf einen Blick
Bis 1.774 €/Jahr · ab Pflegegrad 2 · max. 8 Wochen pro Kalenderjahr · stationär (Pflegeheim, Kurzzeitpflegeeinrichtung) · kann durch Verhinderungspflege-Budget auf bis zu 3.386 € aufgestockt werden.
Wann greift Kurzzeitpflege?
- Nach einem Krankenhausaufenthalt (Krankenhausnachsorge)
- Bei Ausfall der Hauptpflegeperson (Unfall, Erkrankung, Urlaub)
- In einer Akutphase, in der häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreicht
- Als Überbrückung bis zum Start einer dauerhaften Lösung
- Bei Umbauarbeiten in der Wohnung des Pflegebedürftigen
Wer hat Anspruch?
Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege — aber ggf. auf Kurzzeitpflege im Sinne der häuslichen Krankenpflege (SGB V), wenn ein Arzt dies verordnet.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse erstattet bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflegeleistungen in anerkannten Einrichtungen. Davon werden die pflegebedingten Kosten gedeckt — Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen die Betroffenen selbst. Diese Eigenkosten variieren je nach Einrichtung, liegen aber häufig bei 30–80 Euro täglich.
💡 Budget aufstocken
Nicht genutztes Verhinderungspflege-Budget (§39, max. 3.539 €) kann zur Hälfte (bis 806 €) zur Kurzzeitpflege umgewidmet werden — das erhöht das verfügbare Budget auf bis zu 3.386 Euro. Umgekehrt lässt sich auch Kurzzeitpflege-Budget für Verhinderungspflege nutzen.
Wie beantrage ich Kurzzeitpflege?
- 1Formloser Antrag bei der Pflegekasse stellen — telefonisch, schriftlich oder per E-Mail
- 2Einrichtung auswählen: Pflegeheim, spezialisierte Kurzzeitpflegeeinrichtung oder tagespflegerische Einrichtung
- 3Pflegekasse genehmigt den Leistungsbetrag (läuft automatisch, wenn Pflegegrad bekannt)
- 4Einrichtung legt Heimvertrag vor; Pflegekasse zahlt direkt an die Einrichtung
- 5Verbleibende Kosten (Unterkunft, Verpflegung) werden vom Pflegebedürftigen / Angehörigen getragen
Kurzzeitpflege im Überblick: Was ist enthalten?
- Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Ernährung)
- Behandlungspflege (sofern vom Arzt verordnet)
- Betreuung und soziale Aktivitäten in der Einrichtung
- Ärztliche Versorgung durch Heimarzt oder eigenen Hausarzt
- Notfallversorgung rund um die Uhr
⚠️ Budgetjahr beachten
Das Kurzzeitpflege-Budget gilt pro Kalenderjahr und verfällt zum 31.12. — es kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Planen Sie die Inanspruchnahme rechtzeitig.
