Was ist die MDK-Begutachtung?
Wenn Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MDK) oder bei privat Versicherten den Gutachterdienst Medicproof mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen zu Hause und bewertet anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI), wie selbstständig die Person in 6 Lebensbereichen noch ist.
Wichtig
Seit 2017 gilt das Neue Begutachtungsinstrument (NBI). Statt Zeitbedarf für Pflegeleistungen wird nun Selbstständigkeit in 6 Bereichen bewertet. Das begünstigt Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz) erheblich.
Die 6 Lebensbereiche des NBI
- 1Mobilität (Gewichtung: 10 %) – Treppensteigen, Fortbewegen, Umsetzen
- 2Kognitive & kommunikative Fähigkeiten (15 %) – Orientierung, Entscheidungen treffen, Verstehen
- 3Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (15 %) – Unruhe, Aggressivität, Ängste
- 4Selbstversorgung (40 %) – Waschen, Anziehen, Essen, Toilettennutzung – das wichtigste Modul!
- 5Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen (20 %) – Medikamente, Verbände, Therapien
- 6Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte (15 %) – Tagesstruktur, Kontakte
Ablauf der Begutachtung – was passiert beim Besuch?
- 1Vorstellung und kurzes Gespräch über den Antrag
- 2Sichtung vorhandener ärztlicher Unterlagen und Medikamentenliste
- 3Beobachtung und gezielte Fragen zu den 6 Lebensbereichen
- 4Kurze körperliche Einschätzung (keine Untersuchung!)
- 5Abschluss: Erläuterung des weiteren Vorgehens
💡 Goldene Regel
Beschreiben Sie immer den schlechtesten Tag, nicht den besten! Die Begutachtung erfasst die Situation wie sie regelmäßig auftritt.
10 wichtige Tipps zur Vorbereitung
- Pflegetagebuch führen: Mindestens 2 Wochen vor dem Termin dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird
- Alle Diagnosen und Befunde bereithalten (Arztbriefe, Entlassberichte, Medikamentenliste)
- Eine Vertrauensperson dabei haben – sie kann ergänzen, wenn der Pflegebedürftige Einschränkungen herunterspielt
- Den Pflegebedürftigen nicht für den Besuch besonders herrichten
- Hilfsmittel sichtbar lassen: Rollstuhl, Gehhilfe, Inkontinenzmaterial
- Konkrete Beispiele nennen: Nicht 'kommt manchmal nicht rechtzeitig zur Toilette', sondern 'braucht täglich Inkontinenzschutz'
- Nächtliche Unterstützung erwähnen: Oft vergessen, aber bei der Gewichtung wichtig
- Kognitive Einschränkungen betonen: Sie werden oft unterschätzt
- Soziale Isolation ansprechen: Modul 6 wird häufig vernachlässigt
- Keine Scheu vor Schwächen: Das ist keine Prüfung, sondern Hilfsleistung
Widerspruch einlegen – so geht es
Wenn der zuerkannte Pflegegrad nicht Ihrer tatsächlichen Situation entspricht, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen wird der Pflegegrad nachträglich angehoben.
- 1Frist: Sie haben 1 Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für den schriftlichen Widerspruch
- 2Begründung: Beschreiben Sie konkret, welche Einschränkungen nicht ausreichend bewertet wurden
- 3Belege einreichen: Aktueller Arztbrief, Therapieberichte, Pflegetagebuch
- 4Formloses Schreiben: Der Widerspruch muss nicht in einem bestimmten Format sein
- 5Empfangsnachweis: Schicken Sie den Widerspruch per Einschreiben
Achtung: Frist nicht verpassen
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Unsicherheit können Sie vorsorglich innerhalb der Frist einen 'Widerspruch ohne Begründung' einlegen und die Begründung nachreichen.
