Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderungsgründe. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 1.612 € jährlich für eine Ersatzpflege.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
- Mindestens Pflegegrad 2 liegt vor
- Die Pflegeperson war in den letzten 6 Monaten mindestens 6 Monate lang in der häuslichen Pflege tätig
- Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (Urlaub, Krankheit, Arbeit, persönliche Gründe)
- Die Verhinderungspflege erfolgt durch eine Person, die nicht im 1. oder 2. Grad verwandt ist (für höhere Kostenerstattung)
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Für Verhinderungspflege stehen Ihnen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Zusätzlich können Sie bis zu 806 € (50 % des Kurzzeitpflegebudgets von 1.612 €) auf das Verhinderungspflegebudget übertragen, sodass insgesamt bis zu 2.418 € möglich sind.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
- 1Ersatzpflegeperson organisieren: Beauftragen Sie einen zugelassenen Pflegedienst wie Helping Home oder eine geeignete Privatperson.
- 2Antrag bei der Pflegekasse: Stellen Sie den Antrag schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Viele Kassen haben Online-Formulare.
- 3Belege einreichen: Legen Sie Rechnungen und Quittungen der Ersatzpflegeperson vor.
- 4Erstattung: Die Pflegekasse erstattet die nachgewiesenen Kosten bis zum Jahresbudget.
Als anerkannter Pflegedienst nach §45b SGB XI übernimmt Helping Home gerne die Verhinderungspflege für Sie. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – kein Vorschuss nötig.
