
Ratgeber
Entlastungsbetrag §45b SGB XI 2026: 125 € monatlich — für fast jeden
Der §45b Entlastungsbetrag ist eine der meistgenutzten Kassenleistungen — und gleichzeitig die am häufigsten verschenkte. Dabei haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch: ohne Mehraufwand, ohne zusätzlichen Antrag.
Was ist der §45b Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der gesetzlichen Pflegekasse in Höhe von 125 Euro. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Betreuungsleistungen zu finanzieren — auch wenn (noch) kein Pflegedienst für körperliche Pflege beauftragt ist.
Wichtig: Automatischer Anspruch, keine Antragspflicht
Sie müssen keinen separaten Antrag stellen. Der Betrag wird aktiviert, sobald Sie eine Rechnung eines anerkannten Anbieters (§45a SGB XI) bei der Pflegekasse einreichen — oder wenn Helping Home direkt für Sie abrechnet.
Wer hat Anspruch?
Der §45b-Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — unabhängig davon, ob bereits Sachleistungen oder Pflegegeld bezogen werden. Auch Personen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, können den Entlastungsbetrag parallel nutzen.
Wofür darf er genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag darf ausschließlich bei nach §45a SGB XI anerkannten Anbietern eingelöst werden. Diese Anerkennung erhalten nur Träger, die von der Landesbehörde geprüft wurden. Helping Home ist in NRW §45a-anerkannt.
| Nutzbar für | Beispiele |
|---|---|
| Alltagsbegleitung | Spazierengehen, Gespräche, Vorlesen, Arztbegleitung |
| Haushaltshilfe | Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche — durch anerkannte Anbieter |
| Betreuungsgruppen | Demenzgruppen, Seniorentreffs, therapeutische Gruppen |
| Tages-/Nachtpflege | Tagespflegeeinrichtungen, anerkannte Nachtpflegedienste |
| Kurzzeitpflege (anteilig) | Ergänzend zu §42 SGB XI-Leistungen |
Nicht nutzbar für: Privatpersonen (auch Verwandte), nicht anerkannte Dienste, Fahrtkosten ohne Begleitung, Medikamente, Hilfsmittel.
Die Anspar-Regelung: Bis zu 2.250 € nutzen
Nicht genutzter Betrag verfällt nicht sofort
Nicht abgerufene §45b-Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgefordert werden. Wer z. B. 2025 keinen einzigen Euro genutzt hat, kann bis zum 30.06.2026 noch 1.500 € (= 12 × 125 €) abrufen — plus die 2026er Monate bis dahin.
Rechenbeispiel Anspar
Pflegegrad 2, kein Betrag 2025 genutzt + Jan–Jun 2026 = 18 × 125 € = 2.250 € abrufbar bis 30.06.2026
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Wer bekommt den §45b Entlastungsbetrag?+
Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?+
Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?+
§45b nutzen — wir rechnen direkt ab
Helping Home ist §45a-anerkannt. Sie erhalten unsere Leistungen ohne Vorleistung — wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kostenlose Beratung
Fragen zu Ihrer Situation?
Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.