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Ratgeber · Pflegeleistungen

Entlastungsbetrag §45b SGB XI 2026: 125 € monatlich — für fast jeden

Der §45b Entlastungsbetrag ist eine der meistgenutzten Kassenleistungen — und gleichzeitig die am häufigsten verschenkte. Dabei haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch: ohne Mehraufwand, ohne zusätzlichen Antrag.

125 €
pro Monat
PG 1–5
alle Pflegegrade
anspar
bis 30. Juni Folgejahr

Was ist der §45b Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der gesetzlichen Pflegekasse in Höhe von 125 Euro. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Betreuungsleistungen zu finanzieren — auch wenn (noch) kein Pflegedienst für körperliche Pflege beauftragt ist.

Wichtig: Automatischer Anspruch, keine Antragspflicht

Sie müssen keinen separaten Antrag stellen. Der Betrag wird aktiviert, sobald Sie eine Rechnung eines anerkannten Anbieters (§45a SGB XI) bei der Pflegekasse einreichen — oder wenn Helping Home direkt für Sie abrechnet.

Wer hat Anspruch?

Der §45b-Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — unabhängig davon, ob bereits Sachleistungen oder Pflegegeld bezogen werden. Auch Personen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, können den Entlastungsbetrag parallel nutzen.

Pflegegrad 1
125 €/Monat — nur §45b (kein PG oder SL)
Pflegegrad 2
125 € zusätzlich zu PG (332 €) oder SL (796 €)
Pflegegrad 3
125 € zusätzlich zu PG (573 €) oder SL (1.497 €)
Pflegegrad 4
125 € zusätzlich zu PG (765 €) oder SL (1.859 €)

Wofür darf er genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag darf ausschließlich bei nach §45a SGB XI anerkannten Anbietern eingelöst werden. Diese Anerkennung erhalten nur Träger, die von der Landesbehörde geprüft wurden. Helping Home ist in NRW §45a-anerkannt.

Nutzbar fürBeispiele
AlltagsbegleitungSpazierengehen, Gespräche, Vorlesen, Arztbegleitung
HaushaltshilfeEinkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche — durch anerkannte Anbieter
BetreuungsgruppenDemenzgruppen, Seniorentreffs, therapeutische Gruppen
Tages-/NachtpflegeTagespflegeeinrichtungen, anerkannte Nachtpflegedienste
Kurzzeitpflege (anteilig)Ergänzend zu §42 SGB XI-Leistungen

Nicht nutzbar für: Privatpersonen (auch Verwandte), nicht anerkannte Dienste, Fahrtkosten ohne Begleitung, Medikamente, Hilfsmittel.

Die Anspar-Regelung: Bis zu 2.250 € nutzen

Nicht genutzter Betrag verfällt nicht sofort

Nicht abgerufene §45b-Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgefordert werden. Wer z. B. 2025 keinen einzigen Euro genutzt hat, kann bis zum 30.06.2026 noch 1.500 € (= 12 × 125 €) abrufen — plus die 2026er Monate bis dahin.

Rechenbeispiel Anspar

Pflegegrad 2, kein Betrag 2025 genutzt + Jan–Jun 2026 = 18 × 125 € = 2.250 € abrufbar bis 30.06.2026

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer bekommt den §45b Entlastungsbetrag?+
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5. Kein gesonderter Antrag nötig — einfach Rechnung eines anerkannten Anbieters (§45a) einreichen. Helping Home rechnet direkt ab.
Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?+
Ja — nicht genutzter Betrag aus dem laufenden Jahr kann bis 30. Juni des Folgejahres nachgefordert werden. In 18 Monaten sind bis zu 2.250 € ansparbar.
Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?+
Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen, Tages-/Nachtpflege und anteilig Kurzzeitpflege — stets bei §45a-anerkannten Anbietern. Helping Home ist in NRW anerkannt.

§45b nutzen — wir rechnen direkt ab

Helping Home ist §45a-anerkannt. Sie erhalten unsere Leistungen ohne Vorleistung — wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

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