
Ratgeber
Kombileistungen Pflegekasse 2026: Das Beste aus beiden Welten
Viele pflegende Familien wissen nicht, dass sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen lassen. Die Kombileistung nach §38 SGB XI ist kein Sonderprogramm — sie ist ein reguläres Recht aller Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2–5.
Wie funktioniert die Kombileistung?
Die Formel ist einfach:
Genutzter Sachleistungsanteil (%) → Rest-Pflegegeld = (100% − genutzter %) × volles Pflegegeld
Beispiel: 50% Sachleistungen genutzt → 50% des Pflegegeldes wird ausgezahlt
Sie beauftragen einfach einen zugelassenen Pflegedienst für einen Teil der Sachleistungen. Die Pflegekasse berechnet automatisch das anteilige Pflegegeld und zahlt es aus. Der §45b Entlastungsbetrag (125 €/Monat) läuft immer zusätzlich — unabhängig von der Aufteilung.
Kombileistungen 2026 — alle Pflegegrade
| PG | Sachleistung (max.) | Pflegegeld (voll) | Kombi 50/50 | + §45b |
|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 332 € | 398 € + 166 € = 564 € | 125 € |
| PG 3 | 1.497 € | 573 € | 748 € + 286 € = 1.034 € | 125 € |
| PG 4 | 1.859 € | 765 € | 929 € + 382 € = 1.311 € | 125 € |
| PG 5 | 2.299 € | 947 € | 1.149 € + 473 € = 1.622 € | 125 € |
Die 50/50-Aufteilung ist ein Beispiel — Sie können jeden beliebigen Anteil wählen. Sachleistungen nach §36, Pflegegeld nach §37, §45b zusätzlich.
Häufige Fragen zu Kombileistungen
Was ist die Kombileistung der Pflegekasse?+
Muss ich die Kombileistung gesondert beantragen?+
Wie viel Geld bekomme ich mit der Kombileistung?+
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