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Ratgeber · Krankenkasse & Pflege

Häusliche Krankenpflege 2026: Anspruch, Leistungen & Beantragung

Häusliche Krankenpflege ist das wichtige Bindeglied zwischen Krankenhausaufenthalt und langfristiger häuslicher Pflege. Die Krankenkasse bezahlt medizinische Maßnahmen zuhause — unabhängig vom Pflegegrad.

Wichtig: Häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse bezahlt (§37 SGB V), nicht von der Pflegekasse. Sie ist zeitlich begrenzt und medizinisch begründet. Für dauerhafte Pflege brauchen Sie zusätzlich einen Pflegegrad.

Die 3 Arten häuslicher Krankenpflege

Behandlungspflege (§37 Abs. 2 SGB V)

Medizinische Maßnahmen, die sonst im Krankenhaus durchgeführt würden.

BeispieleWundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Katheter, Stoma-Versorgung, Blutdruckmessung
DauerZeitlich unbegrenzt — solange medizinisch notwendig
Wer zahltKrankenkasse (keine Zuzahlung, nur gesetzliche 10 €/Tag)

Grundpflege + Haushalt (§37 Abs. 1 SGB V)

Körperpflege und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt wenn keine Pflegeperson vorhanden.

BeispieleWaschen, Ankleiden, Kochen, Einkaufen — wenn keine Pflegeperson im Haushalt
DauerMax. 4 Wochen pro Erkrankungsfall
Wer zahltKrankenkasse (Zuzahlung 10 €/Tag, max. 2 % Jahreseinkommen)

Intensivpflege zu Hause (§37c SGB V)

Für schwer kranke Patienten mit intensivem medizinischen Bedarf (z.B. Beatmung).

BeispieleBeatmungspflege, intensivmedizinische Überwachung, Absaugen
DauerZeitlich unbegrenzt, erfordert spezialisierten Pflegedienst
Wer zahltKrankenkasse (kein Eigenanteil bei Genehmigung)

Häusliche Krankenpflege vs. Ambulante Pflege

MerkmalHäusl. Krankenpflege (§37 SGB V)Ambulante Pflege (§36 SGB XI)
Wer zahltKrankenkassePflegekasse
VoraussetzungÄrztliche VerordnungPflegegrad (ab PG 1)
Art der LeistungenMedizinisch (Behandlungspflege)Pflegerisch (Körperpflege, Mobilität)
DauerBehandlungspflege: unbegrenzt; Grundpflege: 4 WochenUnbegrenzt solange Pflegegrad besteht
Kombination möglich?JaJa

Häusliche Krankenpflege beantragen: 4 Schritte

1

Arzt (Hausarzt oder Krankenhausarzt) stellt Verordnung (Muster 12) aus. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus: Krankenhausarzt direkt um Verordnung bitten.

2

Pflegedienst aussuchen, der häusliche Krankenpflege anbietet. Verordnung an den Pflegedienst übergeben.

3

Pflegedienst reicht Verordnung bei der Krankenkasse ein und beantragt Genehmigung. In dringenden Fällen kann sofort begonnen werden.

4

Krankenkasse genehmigt und der Dienst beginnt. Abrechnung läuft direkt zwischen Pflegedienst und Krankenkasse — Sie zahlen nur ggf. die gesetzliche Zuzahlung.

Häufige Fragen

Kann ich häusliche Krankenpflege und Pflegegeld gleichzeitig erhalten?+
Ja — häusliche Krankenpflege (Krankenkasse) und Pflegegeld/Sachleistungen (Pflegekasse) sind zwei völlig unabhängige Leistungssysteme und können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Was tun, wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt?+
Widerspruch einlegen, ärztliche Begründung nachfordern. Viele Ablehnungen werden nach Widerspruch aufgehoben. Der Medizinische Dienst (MD) kann die medizinische Notwendigkeit bestätigen.
Muss ein examinierter Pflegefachkraft kommen?+
Für Behandlungspflege (§37 Abs. 2): ja, es muss eine examinierte Pflegekraft sein. Für hauswirtschaftliche Unterstützung (§37 Abs. 1) reicht auch eine angelernte Pflegeperson.

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