
Ratgeber
Häusliche Krankenpflege 2026: Anspruch, Leistungen & Beantragung
Häusliche Krankenpflege ist das wichtige Bindeglied zwischen Krankenhausaufenthalt und langfristiger häuslicher Pflege. Die Krankenkasse bezahlt medizinische Maßnahmen zuhause — unabhängig vom Pflegegrad.
Die 3 Arten häuslicher Krankenpflege
Behandlungspflege (§37 Abs. 2 SGB V)
Medizinische Maßnahmen, die sonst im Krankenhaus durchgeführt würden.
Grundpflege + Haushalt (§37 Abs. 1 SGB V)
Körperpflege und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt wenn keine Pflegeperson vorhanden.
Intensivpflege zu Hause (§37c SGB V)
Für schwer kranke Patienten mit intensivem medizinischen Bedarf (z.B. Beatmung).
Häusliche Krankenpflege vs. Ambulante Pflege
| Merkmal | Häusl. Krankenpflege (§37 SGB V) | Ambulante Pflege (§36 SGB XI) |
|---|---|---|
| Wer zahlt | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Voraussetzung | Ärztliche Verordnung | Pflegegrad (ab PG 1) |
| Art der Leistungen | Medizinisch (Behandlungspflege) | Pflegerisch (Körperpflege, Mobilität) |
| Dauer | Behandlungspflege: unbegrenzt; Grundpflege: 4 Wochen | Unbegrenzt solange Pflegegrad besteht |
| Kombination möglich? | Ja | Ja |
Häusliche Krankenpflege beantragen: 4 Schritte
Arzt (Hausarzt oder Krankenhausarzt) stellt Verordnung (Muster 12) aus. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus: Krankenhausarzt direkt um Verordnung bitten.
Pflegedienst aussuchen, der häusliche Krankenpflege anbietet. Verordnung an den Pflegedienst übergeben.
Pflegedienst reicht Verordnung bei der Krankenkasse ein und beantragt Genehmigung. In dringenden Fällen kann sofort begonnen werden.
Krankenkasse genehmigt und der Dienst beginnt. Abrechnung läuft direkt zwischen Pflegedienst und Krankenkasse — Sie zahlen nur ggf. die gesetzliche Zuzahlung.
Häufige Fragen
Kann ich häusliche Krankenpflege und Pflegegeld gleichzeitig erhalten?+
Was tun, wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt?+
Muss ein examinierter Pflegefachkraft kommen?+
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