Zum Inhalt springen
Helping Home
Ratgeber Pflege

Ratgeber

Startseite / Ratgeber / Mobilitätshilfen Senioren
Ratgeber · Hilfsmittel & Mobilität

Mobilitätshilfen Senioren 2026: Rollator, Rollstuhl & Gehstock richtig beantragen

Mobilität ist die Grundlage von Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter. Die richtigen Hilfsmittel können den Alltag erheblich erleichtern — und werden oft von Kranken- oder Pflegekasse bezahlt. Wer die richtige Hilfe rechtzeitig beantragt, vermeidet Stürze und bleibt länger aktiv.

Mobilitätshilfen im Vergleich

HilfsmittelWann geeignetKostenträgerVerordnung
GehstockLeichte GangunsicherheitKrankenkasse §33Ja (Hausarzt)
UnterarmgehstützeNach OP, einseitige EntlastungKrankenkasse §33Ja (Hausarzt)
Rollator (indoor)Ganginstabilität, SicherheitKrankenkasse §33Ja (Hausarzt)
Rollator (outdoor)Längere Strecken, AusflügeKrankenkasse §33Ja (Hausarzt)
Rollstuhl (manuell)Nicht mehr gehfähigKrankenkasse §33Ja (Facharzt)
ElektrorollstuhlArm-/Handfunktion eingeschränktKrankenkasse §33Ja (Facharzt)
TreppensteigerStufen ohne AufzugPflegekasse §40Pflegegrad nötig

In 4 Schritten zum richtigen Hilfsmittel

1
Hausarzt oder Facharzt aufsuchen
Schildern Sie genau, was im Alltag nicht mehr funktioniert. Der Arzt beurteilt und stellt bei Bedarf eine Verordnung aus.
2
Verordnung zum Sanitätshaus bringen
Das Sanitätshaus berät zur passenden Ausführung und reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Probieren Sie mehrere Modelle!
3
Krankenkasse genehmigt
Standardmodelle werden direkt genehmigt. Bei höherwertigen Modellen: Krankenkasse zahlt Festbetrag, Sie zahlen die Differenz.
4
Einweisung & Training
Richtige Einstellung (Griffhöhe, Bremsen) und Einweisung durch Sanitätshaus oder Physiotherapie — wichtig für Sicherheit!

Wohnungsanpassung für mehr Mobilität

Badezimmer
Duschstuhl, Haltegriffe, bodengleiche Dusche. Pflegekasse zahlt Zuschuss bis 4.000 €/Maßnahme nach §40 SGB XI.
Eingangsbereich
Rampen statt Stufen, Handlauf, Treppenlift (Pflegekasse zahlt bis 4.000 € Zuschuss).
Schlafzimmer
Pflegebett mit verstellbarer Höhe (Pflegekasse §40), Bettgitter, rutschfester Teppich, ausreichend Licht.
Küche
Sitzmöglichkeit beim Kochen, erreichbare Regale, Greifzangen, Anti-Rutsch-Matte.

Häufige Fragen zu Mobilitätshilfen

Wer zahlt den Rollator für Senioren?+
Den Rollator zahlt die Krankenkasse (§33 SGB V) bei ärztlicher Verordnung. Standardmodelle werden vollständig übernommen. Kein Pflegegrad nötig. Zuerst Verordnung beim Hausarzt holen, dann zum Sanitätshaus.
Wann braucht man einen Rollstuhl statt Rollator?+
Einen Rollstuhl braucht man, wenn eigenständiges Gehen nicht mehr möglich ist, Sturzhochrisiko auch mit Rollator besteht, oder längere Strecken nicht mehr zu Fuß bewältigt werden. Rollstühle werden ebenfalls über §33 SGB V finanziert.
Kann man Mobilitätshilfen über die Pflegekasse beantragen?+
Pflegehilfsmittel (§40 SGB XI) werden mit bis zu 40 €/Monat bezuschusst (Rollator, Pflegebett, Duschstuhl). Medizinische Hilfsmittel (Rollstuhl, Gehstützen) gehen über §33 SGB V (Krankenkasse). Beides kann parallel genutzt werden.

Mobil bleiben mit Helping Home

Helping Home begleitet Senioren sicher bei Ausflügen, Arztbesuchen und alltäglichen Wegen — mit oder ohne Hilfsmittel. Über §45b kassenfinanziert.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

127+ verifizierte Bewertungen

TÜV-geprüft

Qualitätsmanagement

24h Rückmeldung

Garantiert

AnrufenKostenlos beraten lassen
WhatsApp schreiben