
Ratgeber
Pflege und Beruf vereinbaren 2026: Ihre Rechte als pflegender Angehöriger
In Deutschland pflegen rund 5 Millionen Menschen einen Angehörigen — viele davon sind gleichzeitig berufstätig. Das Gesetz gibt Ihnen wichtige Rechte: von kurzfristiger Freistellung bis zu zwei Jahren Arbeitszeitreduzierung.
Ihre 3 Freistellungsoptionen im Überblick
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§2 PflegeZGPflegezeit
§3 PflegeZGFamilienpflegezeit
§2 FPfZGPflegeunterstützungsgeld: So hoch ist es
Das Pflegeunterstützungsgeld berechnet sich ähnlich wie Krankengeld: ca. 90 % des Nettolohns, maximal jedoch aus einem Bruttogehalt von 90 % des Bruttolohns. Es wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt — nicht von Ihrem Arbeitgeber.
Hinweis: Bei mehreren pflegenden Angehörigen teilen sich alle 10 Tage (also nicht 10 Tage je Person). Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen.
Zinsloses Darlehen während Pflegezeit
Wer Pflegezeit oder Familienpflegezeit nimmt und kein Gehalt erhält, kann beim Bundesamt für Familie (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Es wird monatlich ausgezahlt und nach der Pflegephase zurückgezahlt.
Ihr Kündigungsschutz als pflegender Angehöriger
Ab dem Moment der Ankündigung — nicht erst mit Beginn der Freistellung.
- ✓ Gilt für kurzzeitige Arbeitsverhinderung (sofort nach Mitteilung)
- ✓ Gilt für Pflegezeit (10 Tage vor Beginn)
- ✓ Gilt für Familienpflegezeit (8 Wochen vor Beginn)
- ✗ Ausnahme: außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich
Rechtsgrundlage: §5 PflegeZG, §2 Abs. 3 FPfZG
5 praktische Tipps für pflegende Berufstätige
Häufige Fragen: Pflege und Beruf
Muss mein Arbeitgeber Pflegezeit genehmigen?+
Was passiert mit meiner Sozialversicherung während der Pflegezeit?+
Kann ich Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren?+
Was wenn ich selbstständig bin?+
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