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Ratgeber · Berufstätige Pflegende

Pflege und Beruf vereinbaren 2026: Ihre Rechte als pflegender Angehöriger

In Deutschland pflegen rund 5 Millionen Menschen einen Angehörigen — viele davon sind gleichzeitig berufstätig. Das Gesetz gibt Ihnen wichtige Rechte: von kurzfristiger Freistellung bis zu zwei Jahren Arbeitszeitreduzierung.

Ihr Recht: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Freistellung und sind während dieser Zeit vor Kündigung geschützt — auch wenn der Arbeitgeber zustimmen muss.

Ihre 3 Freistellungsoptionen im Überblick

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§2 PflegeZG
Bis 10 Arbeitstage
Finanzielle AbsicherungPflegeunterstützungsgeld (~90 % Nettolohn)
Wichtig zu wissenSofortige Freistellung ohne lange Ankündigung. Für akute Pflegesituationen (z.B. nach Krankenhausentlassung).

Pflegezeit

§3 PflegeZG
Bis 6 Monate
Finanzielle AbsicherungKein Gehalt (zinsloses Darlehen möglich)
Wichtig zu wissenVollständige oder teilweise Freistellung. Gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern. Ankündigung 10 Tage vorher.

Familienpflegezeit

§2 FPfZG
Bis 24 Monate
Finanzielle AbsicherungReduziertes Gehalt (zinsloses Darlehen möglich)
Wichtig zu wissenArbeitszeitreduzierung auf mindestens 15 Stunden/Woche. Kombination mit Pflegezeit möglich (max. 24 Monate gesamt). Ankündigung 8 Wochen vorher.

Pflegeunterstützungsgeld: So hoch ist es

Das Pflegeunterstützungsgeld berechnet sich ähnlich wie Krankengeld: ca. 90 % des Nettolohns, maximal jedoch aus einem Bruttogehalt von 90 % des Bruttolohns. Es wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt — nicht von Ihrem Arbeitgeber.

10 Tage
Max. Dauer
pro Pflegefall & Jahr
~90 %
Höhe
des Nettolohns
Pflegekasse
Wer zahlt
des Pflegebedürftigen

Hinweis: Bei mehreren pflegenden Angehörigen teilen sich alle 10 Tage (also nicht 10 Tage je Person). Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen.

Zinsloses Darlehen während Pflegezeit

Wer Pflegezeit oder Familienpflegezeit nimmt und kein Gehalt erhält, kann beim Bundesamt für Familie (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Es wird monatlich ausgezahlt und nach der Pflegephase zurückgezahlt.

Zinssatz0 % — zinslos
BerechnungHälfte des fehlenden Nettogehalts
RückzahlungNach Ende der Pflegephase, gestreckt
Antrag beiBAFzA (Köln) oder online

Ihr Kündigungsschutz als pflegender Angehöriger

Ab dem Moment der Ankündigung — nicht erst mit Beginn der Freistellung.

  • ✓ Gilt für kurzzeitige Arbeitsverhinderung (sofort nach Mitteilung)
  • ✓ Gilt für Pflegezeit (10 Tage vor Beginn)
  • ✓ Gilt für Familienpflegezeit (8 Wochen vor Beginn)
  • ✗ Ausnahme: außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich

Rechtsgrundlage: §5 PflegeZG, §2 Abs. 3 FPfZG

5 praktische Tipps für pflegende Berufstätige

1
Professionellen Pflegedienst beauftragen: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die tägliche Pflege — Sie müssen nicht alles selbst machen. Die Pflegekasse zahlt die Kosten aus den Sachleistungen.
2
Arbeitgeber früh informieren: Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation. Viele Unternehmen haben flexible Lösungen (Homeoffice, flexible Arbeitszeiten).
3
Entlastungsbetrag (125 €/Monat) gezielt nutzen: Den Entlastungsbetrag können Sie für anerkannte Betreuungsangebote nutzen, die Sie entlasten — Tagesbetreuung, Begleitdienste, hauswirtschaftliche Hilfe.
4
Verhinderungspflege für Urlaub & Erholung: Bis zu 1.685 € (max. 3.386 €) jährlich für Vertretung während Ihrer Abwesenheit. So können Sie weiter arbeiten oder Urlaub nehmen.
5
Pflegeberatung §37.3 SGB XI nutzen: Jeder mit Pflegegeld-Bezug hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung — auch zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Häufige Fragen: Pflege und Beruf

Muss mein Arbeitgeber Pflegezeit genehmigen?+
Bei Pflegezeit (§3 PflegeZG) und Familienpflegezeit (§2 FPfZG) haben Sie einen gesetzlichen Anspruch — der Arbeitgeber muss zustimmen, sofern das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat. Für kleinere Betriebe gilt nur die kurzzeitige Arbeitsverhinderung als gesetzlicher Anspruch.
Was passiert mit meiner Sozialversicherung während der Pflegezeit?+
Während der Pflegezeit zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen Rentenversicherungsbeiträge für Sie — vorausgesetzt, Sie pflegen mindestens 10 Stunden/Woche an mindestens 2 Tagen. Kranken- und Pflegeversicherung laufen über familiäre Mitversicherung oder freiwillige Versicherung.
Kann ich Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren?+
Ja — die Gesamtdauer darf jedoch 24 Monate nicht überschreiten. Typisches Modell: 2 Monate Pflegezeit (Vollfreistellung) direkt nach Krankenhausentlassung, dann 22 Monate Familienpflegezeit mit reduzierter Arbeitszeit.
Was wenn ich selbstständig bin?+
Selbstständige haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, da dieses an eine Beschäftigung anknüpft. Das zinslose Darlehen steht jedoch auch Selbstständigen offen. Freiwillig gesetzlich Versicherte können ggf. Krankengeld-ähnliche Leistungen erhalten.

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