Was sind Pflegegrade?
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (PG 1–5), die die Pflegebedürftigkeit eines Menschen einteilen. Sie ersetzen die früheren drei Pflegestufen. Neu ist, dass nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Einschränkungen gleichwertig berücksichtigt werden – das kommt besonders Demenzkranken zugute.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
Erste Einschränkungen der Selbstständigkeit. Kein Pflegegeld, aber 125 € Entlastungsbetrag und Zuschuss für Wohnraumanpassung.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
Deutliche Einschränkungen im Alltag. Pflegegeld 332 €/Monat, Pflegesachleistungen bis 761 €/Monat.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung
Umfangreiche Hilfe nötig. Pflegegeld 573 €/Monat, Sachleistungen bis 1.432 €/Monat.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung
Weitgehend auf Hilfe angewiesen. Pflegegeld 765 €/Monat, Sachleistungen bis 1.778 €/Monat.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf
Höchste Pflegebedürftigkeit. Pflegegeld 947 €/Monat, Sachleistungen bis 2.200 €/Monat.
Der Entlastungsbetrag – für alle Pflegegrade
Unabhängig vom Pflegegrad erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Dieser kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und andere anerkannte Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bewertet sechs Lebensbereiche mit einem Punktesystem. Je höher der Punktwert (0–100), desto höher der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte |
Pflegegrad zu niedrig? Widerspruch einlegen
Wenn Sie glauben, dass der festgestellte Pflegegrad zu niedrig ist, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband unterstützen.