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Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge je Pflegegrad

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026? Alle aktuellen Beträge für Pflegegrad 1–5, Kombileistung und Anpassungen.

6 Min. LesezeitVeröffentlicht: 15. Januar 2026Aktualisiert: 01. Juni 2026

Das Pflegegeld nach §37 SGB XI ist eine der meistgenutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Es wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden. 2026 gelten folgende aktuelle Beträge — hier finden Sie alles auf einen Blick.

Pflegegeld 2026: Beträge nach Pflegegrad

  • Pflegegrad 1: 0 € (kein Pflegegeldanspruch, aber §45b Entlastungsbetrag: 131 €/Mo.)
  • Pflegegrad 2: 332 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 573 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 765 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 947 € pro Monat

📌 Hinweis zur Auszahlung

Das Pflegegeld wird monatlich direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt — nicht an den Pflegedienst. Es steht frei zur Verfügung, z. B. als Anerkennung für pflegende Angehörige.

Entwicklung der Pflegegeld-Beträge der letzten Jahre

Die Pflegegeldbeträge wurden zuletzt durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Januar 2024 um 5 % angehoben. Für 2025 und 2026 sind weitere Anpassungen im Gespräch, um die Kaufkraft der Pflegegeld-Leistungen zu erhalten. Die aktuellen Beträge gelten seit Anfang 2024 und werden 2026 wie angegeben gewährt.

Kombileistung: Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren

Wer nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpft, kann den nicht genutzten Anteil anteilig als Pflegegeld erhalten. Diese sogenannte Kombileistung nach §38 SGB XI ermöglicht es, professionelle Pflege und Pflegegeld für Angehörige gleichzeitig zu beziehen.

💡 Kombileistung Beispiel

Pflegegrad 3: Sachleistungsbudget 1.432 €/Mo. Wird nur die Hälfte (716 €) durch einen Pflegedienst genutzt, stehen noch 50 % des Pflegegeldes zu: 286,50 €. Gesamt: 716 € Sachleistung + 286,50 € Pflegegeld.

Wie Pflegegeld beantragen?

  1. 1Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen (falls noch nicht vorhanden)
  2. 2Nach Feststellung des Pflegegrads: Pflegegeld wird automatisch gewährt — kein gesonderter Antrag nötig
  3. 3Pflegekasse zahlt monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen
  4. 4Alle 6 Monate: Beratungsbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst nachweisen (ab PG2)

Häufige Fragen

Wann wurde das Pflegegeld zuletzt erhöht?
Die letzte Erhöhung des Pflegegeldes erfolgte zum 1. Januar 2024 um 5 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die aktuellen Beträge gelten für 2026 unverändert.
Erhalten Pflegegrad-1-Inhaber kein Pflegegeld?
Richtig — Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§45b SGB XI) zur Verfügung.
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Nein. Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Kann man Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja — über die Kombileistung nach §38 SGB XI. Wer nicht das gesamte Sachleistungsbudget nutzt, erhält anteilig Pflegegeld für den ungenutzten Teil.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt?
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld für die ersten 4 Wochen weiterbezahlt. Ab der 5. Woche entfällt es.
HH

Über den Autor

Helping-Home-Team

Pflegeexperten aus Dinslaken

Das Helping-Home-Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften und Sozialberaterinnen, die täglich Familien in NRW bei allen Fragen rund um häusliche Betreuung und Pflegeleistungen unterstützen.

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