Die Kombileistung nach §38 SGB XI ist eine der flexibelsten Möglichkeiten in der Pflegeversicherung: Sie erlaubt es, Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste) gleichzeitig zu beziehen — ohne dass einer der beiden Ansprüche ganz verfällt.
Was ist die Kombileistung?
Wenn Sie nicht das gesamte Sachleistungsbudget durch einen Pflegedienst ausschöpfen, können Sie den verbleibenden Anteil anteilig als Pflegegeld erhalten. Die Kombileistung ist keine eigenständige Leistungsart, sondern die gesetzlich geregelte Möglichkeit, beide Leistungsformen zu verbinden.
Die Formel verstehen
📐 Kombileistungs-Formel
Genutzter Sachleistungsanteil (%) + Pflegegeldanteil (%) = 100 %. Wer 60 % der Sachleistungen nutzt, erhält 40 % des Pflegegeldes. Beispiel PG3: 60 % von 1.432 € = 859,20 € Sachleistung + 40 % von 573 € = 229,20 € Pflegegeld.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3
- Sachleistungsbudget PG3: 1.432 € pro Monat
- Pflegegeld PG3: 573 € pro Monat
- Angenommen: Pflegedienst nutzt 50 % des Sachleistungsbudgets = 716 €
- Verbleibender Pflegegeldanspruch: 50 % von 573 € = 286,50 €
- Gesamtleistung: 716 € + 286,50 € = 1.002,50 € monatlich
Wann lohnt sich die Kombileistung?
Die Kombileistung lohnt sich immer dann, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst ergänzend tätig ist. So erhält die pflegende Person finanzielle Anerkennung (Pflegegeld), während professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst sichergestellt bleibt.
Abrechnung mit Helping Home
Helping Home rechnet die Sachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die Abrechnung erfolgt monatlich; die Pflegekasse überweist dann den verbleibenden Pflegegeldanteil an den Pflegebedürftigen. Sie müssen sich um nichts kümmern — wir organisieren alles.
