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Kombileistung Pflege: Pflegegeld und Sachleistungen clever kombinieren

Mit der Kombileistung nach §38 SGB XI können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen. Wie das funktioniert und wann es sich lohnt.

8 Min. LesezeitVeröffentlicht: 20. Februar 2026

Die Kombileistung nach §38 SGB XI ist eine der flexibelsten Möglichkeiten in der Pflegeversicherung: Sie erlaubt es, Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste) gleichzeitig zu beziehen — ohne dass einer der beiden Ansprüche ganz verfällt.

Was ist die Kombileistung?

Wenn Sie nicht das gesamte Sachleistungsbudget durch einen Pflegedienst ausschöpfen, können Sie den verbleibenden Anteil anteilig als Pflegegeld erhalten. Die Kombileistung ist keine eigenständige Leistungsart, sondern die gesetzlich geregelte Möglichkeit, beide Leistungsformen zu verbinden.

Die Formel verstehen

📐 Kombileistungs-Formel

Genutzter Sachleistungsanteil (%) + Pflegegeldanteil (%) = 100 %. Wer 60 % der Sachleistungen nutzt, erhält 40 % des Pflegegeldes. Beispiel PG3: 60 % von 1.432 € = 859,20 € Sachleistung + 40 % von 573 € = 229,20 € Pflegegeld.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3

  • Sachleistungsbudget PG3: 1.432 € pro Monat
  • Pflegegeld PG3: 573 € pro Monat
  • Angenommen: Pflegedienst nutzt 50 % des Sachleistungsbudgets = 716 €
  • Verbleibender Pflegegeldanspruch: 50 % von 573 € = 286,50 €
  • Gesamtleistung: 716 € + 286,50 € = 1.002,50 € monatlich

Wann lohnt sich die Kombileistung?

Die Kombileistung lohnt sich immer dann, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst ergänzend tätig ist. So erhält die pflegende Person finanzielle Anerkennung (Pflegegeld), während professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst sichergestellt bleibt.

Abrechnung mit Helping Home

Helping Home rechnet die Sachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die Abrechnung erfolgt monatlich; die Pflegekasse überweist dann den verbleibenden Pflegegeldanteil an den Pflegebedürftigen. Sie müssen sich um nichts kümmern — wir organisieren alles.

Häufige Fragen

Muss ich die Kombileistung beantragen?
Nein — die Kombileistung entsteht automatisch, wenn Sie Sachleistungen in Anspruch nehmen, ohne das Budget vollständig zu nutzen. Die Pflegekasse berechnet dann den Pflegegeldanteil.
Gilt die Kombileistung für alle Pflegegrade?
Die Kombileistung gilt ab Pflegegrad 2, da erst ab PG2 Pflegegeld und Sachleistungen gewährt werden. Pflegegrad 1 hat keinen Pflegegeldanspruch.
Kann ich Kombileistung und Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?
Ja — der Entlastungsbetrag (§45b, 131 €/Mo.) ist eine eigenständige Leistung und wird durch die Kombileistung nicht berührt. Alle drei Leistungen können parallel genutzt werden.
Was passiert, wenn ich mehr als das Budget des Pflegedienstes ausschöpfe?
Wenn der Pflegedienst mehr als 100 % des Sachleistungsbudgets abrechnet, entfällt das Pflegegeld vollständig. Sie müssten dann den Mehraufwand selbst tragen.
Kann Helping Home die Kombileistung direkt abrechnen?
Ja — Helping Home ist als anerkannter Pflegedienst zugelassen und rechnet die Sachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Die Kombileistung läuft automatisch.
HH

Über den Autor

Helping-Home-Team

Pflegeexperten aus Dinslaken

Das Helping-Home-Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften und Sozialberaterinnen, die täglich Familien in NRW bei allen Fragen rund um häusliche Betreuung und Pflegeleistungen unterstützen.

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Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

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Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

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Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

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