Viele Familien glauben, sie müssen sich entscheiden: Entweder Pflegegeld erhalten (und die Pflege selbst organisieren) oder ambulante Sachleistungen in Anspruch nehmen (und einen professionellen Pflegedienst beauftragen). Doch das ist ein Irrtum. §38 SGB XI erlaubt ausdrücklich die Kombination beider Leistungsarten – und das rechnet sich in der Praxis fast immer.
Was ist die Kombinationsleistung nach §38 SGB XI?
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, in einem Monat sowohl Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) als auch anteiliges Pflegegeld (§37 SGB XI) zu beziehen. Das Prinzip: Wird nur ein Teil des Sachleistungsbudgets durch den Pflegedienst ausgeschöpft, erhält man für den nicht genutzten Rest anteiliges Pflegegeld.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3
Sachleistungsbudget PG 3: 1.432 €/Mo. Pflegegeld PG 3: 599 €/Mo. Wenn 50 % des Sachleistungsbudgets genutzt werden (716 €), erhält man zusätzlich 50 % des Pflegegeldes (299,50 €). Insgesamt: 716 € + 299,50 € = 1.015,50 €/Mo.
Die Leistungsbeträge 2026 im Überblick
- Pflegegrad 2: Sachleistungen bis 761 €/Mo · Pflegegeld 347 €/Mo
- Pflegegrad 3: Sachleistungen bis 1.432 €/Mo · Pflegegeld 599 €/Mo
- Pflegegrad 4: Sachleistungen bis 1.778 €/Mo · Pflegegeld 800 €/Mo
- Pflegegrad 5: Sachleistungen bis 2.200 €/Mo · Pflegegeld 990 €/Mo
- §45b Entlastungsbetrag: zusätzlich 131 €/Mo (für alle Pflegegrade)
Wie funktioniert die Abrechnung in der Praxis?
Der Pflegedienst rechnet monatlich direkt mit der Pflegekasse ab. Am Ende des Monats ergibt sich, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Genau dieser Prozentsatz wird vom Pflegegeld abgezogen – der Rest wird ausgezahlt. Die Pflegekasse informiert Sie automatisch über den ausgezahlten Betrag.
- 1Pflegedienst erbringt Leistungen und rechnet mit Pflegekasse ab
- 2Pflegekasse berechnet den genutzten Anteil am Sachleistungsbudget (z. B. 60 %)
- 3Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt: 100 % − 60 % = 40 % des Pflegegelds
- 4Beispiel PG 2: 60 % von 761 € = 456,60 € Sachleistung + 40 % von 347 € = 138,80 € Pflegegeld
Wann lohnt sich die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung lohnt sich fast immer, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein Pflegedienst für bestimmte Leistungen beauftragt wird. Typisches Szenario: Kinder oder Partner übernehmen Körperpflege und Betreuung; der Pflegedienst kommt für Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) oder für die Körperpflege an bestimmten Tagen.
💡 Optimierungstipp
Beauftragen Sie den Pflegedienst gezielt für die teuren Einzelleistungen (z. B. Körperpflege mit Transfer), die mehr Zeit erfordern. So nutzen Sie das Sachleistungsbudget effizient und behalten gleichzeitig ein möglichst hohes Pflegegeld für die Familie.
§45b Entlastungsbetrag ist immer zusätzlich
Der §45b-Entlastungsbetrag von 131 €/Monat kommt bei allen Pflegegraden immer zusätzlich zur Kombinationsleistung. Er ist strikt zweckgebunden für Alltagsunterstützung (z. B. Begleitung, Haushaltshilfe) – kann aber bei Helping Home für alle anerkannten §45b-Leistungen eingesetzt werden und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
