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Pflegezeit & Freistellung für pflegende Angehörige – Rechte 2026

Wer einen Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Freistellung vom Beruf — bezahlt oder unbezahlt. Pflegezeit, Familienpflegezeit und kurzfristige Arbeitsverhinderung erklärt.

8 Min. LesezeitVeröffentlicht: 01. Februar 2026Aktualisiert: 01. Juni 2026

Fast 5 Millionen Menschen pflegen in Deutschland ihre Angehörigen — die meisten davon berufstätig. Viele wissen nicht: Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) geben ihnen konkrete Rechte auf Freistellung, Arbeitszeitreduzierung und Kündigungsschutz.

1. Kurzfristige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage)

Wenn ein nahestehender Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben (§2 PflegeZG). In dieser Zeit gibt es das Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse — ca. 90 % des Netto-Einkommens.

2. Pflegezeit (bis 6 Monate)

Für eine vollständige oder teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen zuhause können Beschäftigte bis zu 6 Monate Pflegezeit nehmen (§3 PflegeZG). Gilt für Betriebe ab 16 Beschäftigten. Während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz. Finanzierung: zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie (BAMF).

3. Familienpflegezeit (bis 24 Monate)

Wer bis zu 24 Monate seine Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren möchte, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen, kann Familienpflegezeit in Anspruch nehmen (§2 FPfZG). Gilt für Betriebe ab 26 Beschäftigten.

📋 Übersicht der Ansprüche

Kurzfristige Verhinderung: bis 10 Tage, Pflegeunterstützungsgeld ~90 % Netto. Pflegezeit: bis 6 Monate, zinsloses Darlehen. Familienpflegezeit: bis 24 Monate, Mindeststunden 15h/Woche, zinsloses Darlehen. Kündigungsschutz in allen drei Phasen.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber Pflegezeit genehmigen?
Für die kurzfristige Verhinderung (10 Tage) brauchen Sie keine Genehmigung — Sie müssen nur unverzüglich informieren. Pflegezeit und Familienpflegezeit sind Antragsrechte: Der Arbeitgeber kann sie bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht ablehnen.
Was passiert mit der Rentenversicherung während der Pflegezeit?
Wenn Sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für Sie (§44 SGB XI).
Wo beantrage ich das zinslose Darlehen?
Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAMF). Der Antrag kann online gestellt werden. Das Darlehen wird monatlich ausgezahlt und muss nach der Pflegezeit über bis zu 4 Jahre zurückgezahlt werden.
HH

Über den Autor

Helping-Home-Team

Pflegeexperten aus Dinslaken

Das Helping-Home-Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften und Sozialberaterinnen, die täglich Familien in NRW bei allen Fragen rund um häusliche Betreuung und Pflegeleistungen unterstützen.

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