
Ratgeber
Pflegezeit & Familienpflegezeit 2026: Beruf und Pflege vereinbaren
Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, stehen Berufstätige vor einer schwierigen Wahl. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bieten rechtlich abgesicherte Wege — mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen.
Pflegezeit vs. Familienpflegezeit — der Unterschied
| Merkmal | Pflegezeit (PflegeZG) | Familienpflegezeit (FPfZG) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | §3 PflegeZG | §2 FPfZG |
| Freistellungsdauer | Bis 6 Monate | Bis 24 Monate |
| Arbeitszeit | Vollständig oder teilweise | Mindestens 15 Std./Woche |
| Anspruch ab Betriebsgröße | Ab 16 Beschäftigte (Arbeitgeber) | Ab 26 Beschäftigte |
| Gehalt | Entfällt (vollst. Freistellung) oder anteilig | Anteilig (Teilzeit) |
| Bundesdarlehen | Ja, zinslos | Ja, zinslos |
| Kündigungsschutz | Ja, ab Ankündigung | Ja, ab Ankündigung |
| Kombination möglich | Ja, max. 24 Monate gesamt | Ja, max. 24 Monate gesamt |
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: 10 Tage sofort
§2 PflegeZG — ohne Ankündigungsfrist
Bei plötzlichem Pflegenotfall können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben — ohne vorherige Ankündigung. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld (analog Kinderkrankengeld, ca. 90% des Nettolohns). Voraussetzung: naher Angehöriger ab Pflegegrad 1, Pflegesituation nicht anderweitig absicherbar.
So beantragen Sie Pflegezeit
Häufige Fragen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit
Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?+
Bekomme ich während der Pflegezeit weiterhin Gehalt?+
Bin ich während Pflegezeit und Familienpflegezeit kündigungsgeschützt?+
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