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Ratgeber · Beruf & Pflege

Pflegezeit & Familienpflegezeit 2026: Beruf und Pflege vereinbaren

Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, stehen Berufstätige vor einer schwierigen Wahl. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bieten rechtlich abgesicherte Wege — mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen.

6 Mon.
max. Pflegezeit (§3)
24 Mon.
max. Familienpflegezeit
0 %
Zinsen auf Bundesdarlehen

Pflegezeit vs. Familienpflegezeit — der Unterschied

MerkmalPflegezeit (PflegeZG)Familienpflegezeit (FPfZG)
Gesetzliche Grundlage§3 PflegeZG§2 FPfZG
FreistellungsdauerBis 6 MonateBis 24 Monate
ArbeitszeitVollständig oder teilweiseMindestens 15 Std./Woche
Anspruch ab BetriebsgrößeAb 16 Beschäftigte (Arbeitgeber)Ab 26 Beschäftigte
GehaltEntfällt (vollst. Freistellung) oder anteiligAnteilig (Teilzeit)
BundesdarlehenJa, zinslosJa, zinslos
KündigungsschutzJa, ab AnkündigungJa, ab Ankündigung
Kombination möglichJa, max. 24 Monate gesamtJa, max. 24 Monate gesamt

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: 10 Tage sofort

§2 PflegeZG — ohne Ankündigungsfrist

Bei plötzlichem Pflegenotfall können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben — ohne vorherige Ankündigung. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld (analog Kinderkrankengeld, ca. 90% des Nettolohns). Voraussetzung: naher Angehöriger ab Pflegegrad 1, Pflegesituation nicht anderweitig absicherbar.

So beantragen Sie Pflegezeit

1
Arbeitgeber informieren
Schriftliche Ankündigung mit Beginn, Dauer und Umfang der gewünschten Freistellung. Frist: mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn (Pflegezeit §3) bzw. 8 Wochen (Familienpflegezeit).
2
Pflegebedürftigkeit nachweisen
Bescheinigung der Pflegekasse über Pflegegrad (ab PG 1) oder ärztliches Attest über akute Pflegebedürftigkeit. Nachreichen nach der Ankündigung möglich.
3
Bundesdarlehen beantragen (optional)
Zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Rückzahlung nach Rückkehr in den Beruf in Raten.
4
Rentenversicherung prüfen
Pflegekasse übernimmt Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen, die min. 10 Std./Woche pflegen (ab PG 2). Formular PV8 bei der Pflegekasse einreichen.

Häufige Fragen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit

Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?+
Pflegezeit (§3 PflegeZG): bis 6 Monate, vollständige oder teilweise Freistellung. Familienpflegezeit (FPfZG): bis 24 Monate, mind. 15 Std./Woche Teilzeit. Kombinierbar bis max. 24 Monate. Beide mit Kündigungsschutz und zinslosem Bundesdarlehen.
Bekomme ich während der Pflegezeit weiterhin Gehalt?+
Bei vollständiger Freistellung entfällt das Gehalt. Zinsloses Bundesdarlehen beim BAFzA beantragen. Pflegekasse übernimmt Rentenversicherungsbeiträge (ab PG 2, ≥10 Std./Woche Pflege).
Bin ich während Pflegezeit und Familienpflegezeit kündigungsgeschützt?+
Ja — ab Ankündigung bis Ende der Freistellung. Schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber genügt. Fristlose Kündigung bleibt möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, nicht aber wegen der Freistellung.

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4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

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