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Ratgeber · Recht & Vorsorge

Gesetzliche Betreuung beantragen 2026: So funktioniert's

Wenn ein Angehöriger keine Vorsorgevollmacht hat und nicht mehr selbst entscheiden kann, braucht es einen gesetzlichen Betreuer — bestellt vom Betreuungsgericht. Wir erklären, wie der Antrag funktioniert, wer Betreuer werden kann und was es kostet.

Besser jetzt vorsorgen: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die gesetzliche Betreuung verhindern. Wenn noch kein Pflegebedarf besteht — jetzt handeln ist einfacher als ein Gerichtsverfahren.

Vollmacht vs. Gesetzliche Betreuung

Vorsorgevollmacht (bevorzugt)

  • ✓ Selbst bestimmt, wer entscheidet
  • ✓ Kein Gericht involviert
  • ✓ Sofort wirksam wenn benötigt
  • ✓ Kostenlos (beim Notar: ca. 100–200 €)
  • ✓ Vertrauensperson nach eigenem Wunsch

Voraussetzung: Muss im geschäftsfähigen Zustand errichtet werden

Gesetzliche Betreuung (Notfall)

  • ~ Gericht entscheidet, wer Betreuer wird
  • ~ Dauert 4–8 Wochen (regulär)
  • ~ Jährliche Berichtspflicht
  • ~ Berufsbetreuer kostet 60–80 €/h
  • ~ Aufgabenkreise vom Gericht festgelegt

Notwendig wenn: keine Vollmacht vorhanden

Ablauf: So wird gesetzliche Betreuung eingerichtet

1

Antrag stellen

Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) am Wohnsitz des Betroffenen. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst, Angehörigen oder der Betreuungsbehörde gestellt werden. Formular gibt es beim Gericht oder online.

2

Gutachten wird erstellt

Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen (meist Arzt/Psychiater), der die Betreuungsbedürftigkeit begutachtet. Das Gutachten wird dem Gericht übermittelt.

3

Anhörung beim Gericht

Der Betroffene wird vom Richter persönlich angehört — auch bei Demenz. Angehörige können ebenfalls angehört werden. Das Gericht schaut sich die Lebenssituation an.

4

Betreuer wird bestellt

Das Gericht wählt einen geeigneten Betreuer — zunächst wird geprüft, ob ein Angehöriger geeignet ist. Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise fest (z.B. Gesundheit, Vermögen, Wohnen).

5

Betreuungsausweis ausgestellt

Der Betreuer erhält einen Betreuungsausweis, mit dem er im festgelegten Aufgabenbereich handeln darf. Ärzte, Banken, Behörden erkennen diesen Ausweis an.

6

Jährliche Rechenschaftspflicht

Betreuer müssen dem Gericht jährlich Rechenschaft ablegen — bei Vermögensbetreuung einen detaillierten Bericht. Das Gericht prüft, ob die Betreuung ordnungsgemäß erfolgt.

Was kostet gesetzliche Betreuung?

KostenartBetragHinweis
Ehrenamtlicher Betreuer (Angehöriger)425 €/JahrAufwandspauschale (§1878 BGB)
Berufsbetreuer60–80 €/Std.nach VBVG, abhängig von Wohnort + Aufgaben
Gerichtskosten (Antrag)Kostenlosbei Bedürftigkeit
Gutachten des Sachverständigen300–900 €vom Vermögen des Betroffenen, ggf. Staatskasse

* Kosten werden aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt. Bei Bedürftigkeit übernimmt die Staatskasse.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Betreuung

Kann ich als Kind automatisch für meinen Elternteil entscheiden?+
Nein — in Deutschland gibt es kein automatisches Vertretungsrecht für Kinder oder Ehepartner. Nur mit einer Vorsorgevollmacht oder gesetzlichen Betreuung kann man rechtlich für jemanden handeln.
Wie lange gilt die Betreuung?+
Zunächst wird die Betreuung für 7 Jahre angeordnet. Danach wird sie erneut geprüft und kann verlängert werden. Sie kann jederzeit aufgehoben werden, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
Kann ein Berufsbetreuer durch einen Angehörigen abgelöst werden?+
Ja — wenn ein geeigneter Angehöriger bereit ist, die Betreuung zu übernehmen, kann das Gericht den Berufsbetreuer entlassen und den Angehörigen bestellen.
Darf der Betreuer alle Entscheidungen treffen?+
Nur in den Aufgabenkreisen, die das Gericht festgelegt hat. Z.B. nur für "Gesundheit" oder nur für "Vermögen". Für besonders wichtige Entscheidungen (z.B. Heimeinzug, riskante OP) braucht der Betreuer eine zusätzliche Genehmigung des Gerichts.

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Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

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