
Ratgeber
Gesetzliche Betreuung beantragen 2026: So funktioniert's
Wenn ein Angehöriger keine Vorsorgevollmacht hat und nicht mehr selbst entscheiden kann, braucht es einen gesetzlichen Betreuer — bestellt vom Betreuungsgericht. Wir erklären, wie der Antrag funktioniert, wer Betreuer werden kann und was es kostet.
Vollmacht vs. Gesetzliche Betreuung
Vorsorgevollmacht (bevorzugt)
- ✓ Selbst bestimmt, wer entscheidet
- ✓ Kein Gericht involviert
- ✓ Sofort wirksam wenn benötigt
- ✓ Kostenlos (beim Notar: ca. 100–200 €)
- ✓ Vertrauensperson nach eigenem Wunsch
Voraussetzung: Muss im geschäftsfähigen Zustand errichtet werden
Gesetzliche Betreuung (Notfall)
- ~ Gericht entscheidet, wer Betreuer wird
- ~ Dauert 4–8 Wochen (regulär)
- ~ Jährliche Berichtspflicht
- ~ Berufsbetreuer kostet 60–80 €/h
- ~ Aufgabenkreise vom Gericht festgelegt
Notwendig wenn: keine Vollmacht vorhanden
Ablauf: So wird gesetzliche Betreuung eingerichtet
Antrag stellen
Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) am Wohnsitz des Betroffenen. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst, Angehörigen oder der Betreuungsbehörde gestellt werden. Formular gibt es beim Gericht oder online.
Gutachten wird erstellt
Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen (meist Arzt/Psychiater), der die Betreuungsbedürftigkeit begutachtet. Das Gutachten wird dem Gericht übermittelt.
Anhörung beim Gericht
Der Betroffene wird vom Richter persönlich angehört — auch bei Demenz. Angehörige können ebenfalls angehört werden. Das Gericht schaut sich die Lebenssituation an.
Betreuer wird bestellt
Das Gericht wählt einen geeigneten Betreuer — zunächst wird geprüft, ob ein Angehöriger geeignet ist. Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise fest (z.B. Gesundheit, Vermögen, Wohnen).
Betreuungsausweis ausgestellt
Der Betreuer erhält einen Betreuungsausweis, mit dem er im festgelegten Aufgabenbereich handeln darf. Ärzte, Banken, Behörden erkennen diesen Ausweis an.
Jährliche Rechenschaftspflicht
Betreuer müssen dem Gericht jährlich Rechenschaft ablegen — bei Vermögensbetreuung einen detaillierten Bericht. Das Gericht prüft, ob die Betreuung ordnungsgemäß erfolgt.
Was kostet gesetzliche Betreuung?
| Kostenart | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Ehrenamtlicher Betreuer (Angehöriger) | 425 €/Jahr | Aufwandspauschale (§1878 BGB) |
| Berufsbetreuer | 60–80 €/Std. | nach VBVG, abhängig von Wohnort + Aufgaben |
| Gerichtskosten (Antrag) | Kostenlos | bei Bedürftigkeit |
| Gutachten des Sachverständigen | 300–900 € | vom Vermögen des Betroffenen, ggf. Staatskasse |
* Kosten werden aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt. Bei Bedürftigkeit übernimmt die Staatskasse.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Betreuung
Kann ich als Kind automatisch für meinen Elternteil entscheiden?+
Wie lange gilt die Betreuung?+
Kann ein Berufsbetreuer durch einen Angehörigen abgelöst werden?+
Darf der Betreuer alle Entscheidungen treffen?+
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