Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung: Rechtlich vorsorgen im Alter
Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung sichern ab, dass im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden. Wir erklären die Unterschiede und worauf es ankommt.
Vorsorgevollmacht: Vertrauen geregelt
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln – bei Behörden, beim Arzt, bei finanziellen Entscheidungen. Sie gilt sofort oder erst im Ernstfall, je nach Formulierung.
Betreuungsverfügung: Wünsche dokumentiert
Wenn kein Bevollmächtigter vorhanden ist, bestellt das Gericht einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung teilen Sie dem Gericht mit, wen Sie sich als Betreuer wünschen – oder ausdrücklich nicht. Das Gericht ist an diese Wünsche gebunden.
Verbindung mit Pflegeplanung
Wer vorsorgt, sollte auch die häusliche Pflege planen. Helping Home unterstützt Senioren im Alltag – von Alltagsbegleitung bis Demenzbetreuung. Viele Leistungen sind über §45b SGB XI (125 €/Monat) finanzierbar.
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