
Ratgeber
Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung 2026: Unterschied & Erstellung
Was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr selbst entscheiden können — durch Unfall, Demenz oder schwere Krankheit? Ohne rechtliche Vorsorge kann niemand für Sie handeln, nicht einmal Ihre Familie. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede und wie Sie sich rechtzeitig absichern.
Überblick: Die 3 wichtigsten Dokumente
| Dokument | Zweck | Wann wirksam | Notariat? |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Person X darf für mich handeln | Sofort oder bei Eintritt des Ernstalles | Optional (empfohlen) |
| Betreuungsverfügung | Gericht soll Person X als Betreuer wählen | Wenn Betreuer gerichtlich bestellt wird | Nicht nötig |
| Patientenverfügung | Medizinische Wünsche festhalten | Bei Behandlungsentscheidungen | Nicht nötig (schriftlich + Datum + Unterschrift) |
Vorsorgevollmacht: Das müssen Sie wissen
Was sie ermöglicht
- ✓ Medizinische Entscheidungen treffen
- ✓ Aufenthaltsbestimmung (Pflege/Heim)
- ✓ Finanzen verwalten (Konten, Immobilien)
- ✓ Behörden- und Ämtervertretung
- ✓ Verträge abschließen und kündigen
- ✓ Pflegeleistungen beantragen
Was Sie beachten sollten
- ⚠ Nur volljährige, geschäftsfähige Personen
- ⚠ Muss schriftlich + unterschrieben sein
- ⚠ Bevollmächtigte Person muss zustimmen
- ⚠ Kann jederzeit widerrufen werden (solange geschäftsfähig)
- ⚠ Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren
So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht
Kosten im Überblick
Kostenlos / günstig
- ✓ Muster-Vorlagen (BMJ, Verbraucherzentrale): 0 €
- ✓ Selbst geschriebene Vollmacht: 0 €
- ✓ Registrierung ZVR: ab 18 €
- ✓ Beratung Pflegestützpunkt: kostenlos
Notarielle Kosten
- ✓ Beglaubigung (nur Unterschrift): 10–70 €
- ✓ Beurkundung: abhängig vom Vermögen (ab ca. 200 €)
- ✓ Vollumfängliche Beratung: 300–600 €
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?+
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?+
Was gilt, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?+
Pflegeleistungen frühzeitig sichern
Neben der rechtlichen Vorsorge: Helping Home begleitet Sie und Ihre Angehörigen im Pflegealltag — ab Pflegegrad 1 über §45b SGB XI kassenfinanziert.
Kostenlose Beratung
Fragen zu Ihrer Situation?
Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.