
Ratgeber
Hilfsmittel für Senioren: Was Kranken- & Pflegekasse zahlen
Rollator, Pflegebett, Badewannenlifter, Hausnotruf — viele Hilfsmittel werden von Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Man muss nur wissen, wie man sie richtig beantragt. Hier sind die wichtigsten Informationen.
Hilfsmittel-Übersicht: Wer zahlt was?
- •Rollator, Gehstock, Unterarmgehstützen
- •Rollstuhl (auch elektrisch)
- •Pflegebett, Pflegematratze (Anti-Dekubitus)
- •Duschstuhl, Badewannenlifter
- •Inhalationsgerät, CPAP bei Schlafapnoe
- •Inkontinenzversorgung (§33 und §40 SGB XI)
- •Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 40 €/Monat (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- •Pflegehilfsmittel zur Erleichterung: Pflegebett, Lagerungshilfen, Badewannenlifter (Einzelprüfung)
- •Hausnotruf: Grundkosten oft vollständig übernommen
- •Wohnraumanpassung: bis 4.000 € je Maßnahme
- •Höherwertige Modelle über Kassenstandard
- •Komfortextras (elektrische Verstellung etc.)
- •Nicht medizinisch verordnete Hilfsmittel
So beantragen Sie Hilfsmittel
Häufige Fragen
Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?+
Was zahlt die Pflegekasse bei Hilfsmitteln?+
Wie beantragt man Hilfsmittel bei der Krankenkasse?+
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