Hilfsmittel für Senioren – Selbstständigkeit erhalten
Hilfsmittel können den entscheidenden Unterschied machen: zwischen selbstständigem Zuhauseleben und Pflegeheimeinzug, zwischen sicherem Gang und Sturzgefahr, zwischen Würde und Abhängigkeit. Die gute Nachricht: Viele Hilfsmittel werden von Krankenkasse oder Pflegekasse bezahlt oder bezuschusst – man muss nur wissen, wie man sie bekommt.
Mobilitätshilfsmittel: Rollator, Rollstuhl und Co.
Rollatoren gehören zu den meistgenutzten Hilfsmitteln. Rollstühle – manuell oder elektrisch – ermöglichen Mobilität bei stark eingeschränkter Gehfähigkeit. Gehstöcke, Krücken und Unterarmstützen helfen bei leichteren Einschränkungen. Treppenlifte und Hebebühnen ermöglichen Mobilität im Haus trotz Stockwerken. Alle diese Hilfsmittel können mit ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse bezogen werden.
Pflegehilfsmittel: Was die Pflegekasse zahlt
Ab Pflegegrad 1 hat man Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) bis zu 40 € monatlich. Größere Hilfsmittel wie Pflegebett, Pflegestuhl oder Lagerungshilfen werden nach §40 SGB XI bezuschusst oder als Leihgabe gestellt. Das Sanitätshaus vor Ort hilft bei der Beantragung.
Kommunikations- und Sicherheitstechnik
Hausnotrufsysteme (Knopf am Handgelenk oder als Halskette) ermöglichen schnelle Hilfe im Notfall. Moderne Geräte erkennen Stürze automatisch. Großtasten-Telefone, Tablets mit Vereinfachungsmodus und Sprachassistenten helfen bei nachlassendem Seh- oder Hörvermögen. Türgegensprechanlagen mit Kamera erhöhen die Sicherheit ohne Aufwand.
Badezimmer und Küche: Hilfsmittel für den Alltag
Im Bad helfen Haltegriffe, Duschhocker, Badewannenlifte und rutschfeste Matten. In der Küche erleichtern Dosenöffner mit großem Griff, elektrische Dosenöffner, Griffverstärker und schwere Wasserkocher mit Kippsicherung den Alltag bei eingeschränkter Kraft oder Feinmotorik. Ergonomisches Besteck und Trinkhilfen sind besonders bei Schluckstörungen oder Zittern hilfreich.
So beantragen Sie Hilfsmittel richtig
Für von der Krankenkasse finanzierte Hilfsmittel benötigt man eine ärztliche Verordnung. Das Sanitätshaus reicht die Verordnung bei der Kasse ein und klärt die Kostenübernahme. Bei Ablehnung lohnt sich Widerspruch. Eine Betreuungskraft von Helping Home kann bei der Organisation helfen und beim Arzttermin für die Verordnung begleiten.
Helping Home – Unterstützung bei Alltag und Organisation
Unsere Betreuungskräfte helfen bei der Organisation von Hilfsmitteln und im Umgang damit. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat ab Pflegegrad 1).
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