Zum Inhalt springen
Ratgeber Pflege

Ratgeber

Startseite / Ratgeber / Pflegeberatung
Ratgeber · Pflegeberatung §7a SGB XI

Kostenlose Pflegeberatung: Ihr gesetzliches Recht

Die meisten Menschen wissen nicht, was ihnen zusteht — und holen sich erst viel zu spät Hilfe. Dabei hat jede Person mit Pflegegrad 1–5 gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose, umfassende Pflegeberatung nach §7a SGB XI.

kostenlos
gesetzlich verankert §7a
2 Wochen
Beratungstermin innerhalb
PG 1–5
Anspruch ab Pflegegrad 1

Was ist Pflegeberatung nach §7a SGB XI?

Pflegeberatung ist ein individueller, kostenloser Beratungsservice für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Ein Pflegeberater analysiert die konkrete Situation und hilft dabei, alle relevanten Kassenleistungen zu nutzen, Anbieter zu koordinieren und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.

Gesetzlicher Anspruch — bitte nutzen!

Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Antrag einen Beratungstermin anzubieten — telefonisch, per Video oder zuhause. Bei besonders dringendem Bedarf (z.B. nach Krankenhausentlassung) innerhalb von 24 Stunden.

Was wird in der Pflegeberatung besprochen?

Leistungsansprüche
Pflegegeld, Sachleistungen, §45b Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege — was steht Ihnen zu?
Antragstellung
Wie stellen Sie Leistungen richtig bei der Pflegekasse an? Was brauchen Sie? Wo lauern Fehler?
Pflegearrangement
Welche Dienste und Kombinationen eignen sich für Ihre Situation? Wer übernimmt was?
Entlastung Angehöriger
Verhinderungspflege, §45b-Anbieter, Kurzzeitpflege — wie entlasten Sie pflegende Familienmitglieder?
Wohnraumanpassung
Welche Umbaumaßnahmen sind sinnvoll? Bis zu 4.000 € je Maßnahme fördert die Pflegekasse.
Versorgungsplan
Einen schriftlichen individuellen Versorgungsplan mit allen Maßnahmen und Zuständigkeiten erstellen.

Wo erhalten Sie Pflegeberatung?

Ihre Pflegekasse (AOK, Barmer, TK, DAK, …)
Direkter Ansprechpartner nach §7a. Telefonisch, per Video oder Hausbesuch. Kostenlos, Anspruch ab PG 1.
Pflegestützpunkte
Unabhängige Beratungsstellen, oft kommunal getragen. Kostenlos, trägerneutral. In NRW in vielen Städten vorhanden.
Sozialstationen & Wohlfahrtsverbände
AWO, Caritas, Diakonie, DRK etc. bieten eigene Beratungen an. Manchmal auch Antragsbegleitung.
Helping Home — kostenlose Erstberatung
§45a-anerkannter Träger in NRW. Wir beraten Sie direkt zu Kassenleistungen und können §45b-Leistungen ohne Vorleistung abrechnen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung?+
Alle Versicherten mit Pflegegrad 1–5 haben gesetzlichen Anspruch (§7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen nach Antrag einen Termin anbieten.
Was wird in der Pflegeberatung besprochen?+
Leistungsansprüche (Pflegegeld, §45b, Sachleistungen), Antragstellung, Pflegearrangement, Entlastung Angehöriger, Wohnraumanpassung und ein individueller Versorgungsplan.
Wo bekomme ich Pflegeberatung?+
Bei der Pflegekasse (kostenlos, gesetzlich), Pflegestützpunkten, Sozialstationen oder Helping Home (§45a-anerkannt, direktabrechnung). Helping Home berät kostenlos und begleitet Sie bei der Leistungsnutzung.

Kostenlose Erstberatung durch Helping Home

Wir beraten Sie zu allen Kassenleistungen und helfen Ihnen, §45b und weitere Ansprüche optimal zu nutzen. Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse inklusive.

Kein Spam. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Beratung

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie persönlich – zur Pflegekasse, zu Pflegegraden und zu unseren Leistungen. Kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch auch per Hausbesuch.

4,9

Verifizierte Google-Bewertungen · 127 betreute Familien in NRW

Feb. 2025

Das Team von Helping Home hat uns in einer sehr schwierigen Zeit wirklich geholfen. Meine Mutter fühlt sich sicher und gut betreut.

SK

Sabine K.

Dinslaken

Mrz. 2025

Sehr zuverlässig, pünktlich und herzlich. Der §45b-Antrag wurde komplett von Helping Home für uns erledigt — wir mussten nichts tun.

TW

Thomas W.

Duisburg

Apr. 2025

Endlich eine Haushaltshilfe, die wirklich zuhört. Oma freut sich jedes Mal. Ich bin entspannt, wenn ich weiß, dass sie versorgt ist.

ML

Maria L.

Oberhausen

§45b SGB XI

Pflegekasse anerkannt

4,9 ★ auf Google

127+ verifizierte Bewertungen

TÜV-geprüft

Qualitätsmanagement

24h Rückmeldung

Garantiert

AnrufenKostenlos beraten lassen