Pflegegeld beantragen – So geht es Schritt für Schritt

Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es wird an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt, die zu Hause gepflegt werden. Der Weg führt über die Feststellung eines Pflegegrades.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben reicht. Das Datum des Antragseingangs ist entscheidend, da Leistungen ab diesem Datum rückwirkend gewährt werden können.

Schritt 2: MDK-Begutachtung

Der Medizinische Dienst besucht die pflegebedürftige Person zuhause und bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen sowie Alltag und soziale Kontakte.

Schritt 3: Optimal vorbereiten

Führen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie täglich, welche Hilfen die pflegebedürftige Person benötigt. Schildern Sie beim Gutachtertermin ehrlich den schlechtesten Tag – nicht den besten. Viele Menschen spielen ihre Einschränkungen herunter, was zu einem zu niedrigen Pflegegrad führt.

Pflegegeld nach Pflegegrad (2025)

Pflegegrad 2: 332 €/Monat. Pflegegrad 3: 573 €/Monat. Pflegegrad 4: 765 €/Monat. Pflegegrad 5: 947 €/Monat. Zusätzlich steht ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zur Verfügung.

Entlastungsbetrag für Betreuungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 steht der §45b SGB XI Entlastungsbetrag von 125 €/Monat zur Verfügung – nutzbar für anerkannte Betreuungsleistungen wie Alltagsbegleitung oder Seniorenbetreuung, unabhängig vom Pflegegeld.

Helping Home – Entlastungsbetrag optimal nutzen

Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt – Ihre 125 € können direkt für unsere Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

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