Was zahlt die Pflegeversicherung? Leistungen für alle Pflegegrade

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine wichtige Säule der Absicherung im Alter. Doch viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen – und lassen dadurch bares Geld liegen. Wir geben einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Leistungen nach Pflegegrad.

Pflegegrad 1 – Der Einstieg

Schon ab Pflegegrad 1 stehen wichtige Leistungen zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 125 € monatlich und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden – etwa für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tagesbetreuung. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.

Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Wohnraumanpassungen (bis 4.000 € pro Maßnahme), Beratungsleistungen sowie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (bis 40 € monatlich für Verbrauchsgüter).

Pflegegrade 2–5 – Kernleistungen

Ab Pflegegrad 2 öffnet sich das volle Leistungsspektrum. Zwischen Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste) kann frei gewählt oder kombiniert werden. Die Beträge steigen mit jedem Pflegegrad erheblich an.

Pflegegeld reicht von 332 € (PG 2) bis 901 € (PG 5) monatlich. Pflegesachleistungen ermöglichen bis zu 2.200 € (PG 2) bis 2.095 € (PG 5) für ambulante Pflegedienste. Beide Leistungsarten lassen sich kombinieren (Kombinationsleistung).

Verhinderungspflege – Urlaub für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, hat Anspruch auf Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € jährlich (ab PG 2), wenn die Pflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Verhinderungspflege kann flexibel durch professionelle Pflegedienste, Betreuungsdienste oder auch private Personen erbracht werden.

Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege

Kurzzeitpflege (bis 1.774 € jährlich ab PG 2) bietet vorübergehende stationäre Versorgung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Tages- und Nachtpflege ermöglicht die teilstationäre Betreuung, während Angehörige beruflich tätig sind. Auch diese Leistungen können mit anderen Leistungen kombiniert werden.

Der §45b Entlastungsbetrag – oft unterschätzt

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (ab PG 1) ist eine der flexibelsten Leistungen der Pflegeversicherung. Er gilt ausdrücklich auch für Leistungen, die Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit unterstützen – also nicht nur klassische Pflege, sondern auch Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und soziale Aktivierung.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv genutzt werden. Nicht verbrauchte Beträge verfallen nach dem 30. Juni des Folgejahres.

Helping Home – anerkannte Entlastungsleistungen

Unsere Leistungen – Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung und Demenzbetreuung – sind nach §45a SGB XI anerkannt. Das bedeutet: Sie können den Entlastungsbetrag direkt für unsere Betreuung einsetzen und so professionelle Unterstützung kostenneutral in Anspruch nehmen.

Helping Home – Leistungen über den Entlastungsbetrag

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