Ambulante Pflege bedeutet: Der Pflegedienst kommt zu Ihnen — nicht Sie ins Heim. Diese Versorgungsform ist in Deutschland weit verbreitet: Über 80 % aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, viele davon mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.
Was umfasst ambulante Pflege genau?
- Grundpflege / körperbezogene Pflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, Ankleiden, Mobilisation
- Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege): Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen — auf ärztliche Verordnung
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung, Wäschepflege, Einkaufen, Kochen
- Alltagsbegleitung & Betreuung: Gesellschaft, Spaziergänge, Gedächtnisübungen, Begleitung zu Terminen
Ambulant vs. stationär: Was ist besser?
Die meisten Menschen wünschen sich, zuhause zu bleiben — ambulante Pflege ermöglicht das. Stationäre Pflege (Pflegeheim) ist vor allem dann nötig, wenn der Pflegeaufwand so hoch ist, dass eine 24/7-Versorgung benötigt wird. Ambulante Pflege ist in der Regel günstiger und erhält die gewohnte Umgebung.
Was zahlt die Pflegekasse bei ambulanter Pflege?
- Sachleistungen §36 SGB XI: Für Pflegedienst-Einsätze — je nach Pflegegrad 724 € (PG 2) bis 2.095 € (PG 5) monatlich
- Pflegegeld §37 SGB XI: Wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden — 332 € (PG 2) bis 901 € (PG 5)
- Entlastungsbetrag §45b: 131 €/Monat für Alltagsunterstützung (Haushaltshilfe, Betreuung)
- Verhinderungspflege §39: Bis 1.612 €/Jahr wenn die Pflegeperson verhindert ist
