Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) sind Leistungen der Pflegekasse für professionelle, körperbezogene Pflege zu Hause. Sie werden nicht als Geld ausgezahlt, sondern direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
Pflegesachleistungen decken ab: Körperpflege (Waschen, Duschen), An- und Auskleiden, Ernährung, Mobilisation, Medikamentengabe und weitere pflegerische Verrichtungen.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?
| Pflegegrad | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| PG 1 | Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen |
| PG 2 | 761 €/Monat |
| PG 3 | 1.432 €/Monat |
| PG 4 | 1.778 €/Monat |
| PG 5 | 2.200 €/Monat |
Kombination mit Entlastungsbetrag
Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) können gleichzeitig genutzt werden. Sie decken unterschiedliche Bereiche ab:
- Pflegesachleistungen: körperliche Pflege durch Pflegedienst
- Entlastungsbetrag (125 €): Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Betreuung
Beide Budgets laufen parallel – Sie müssen sich nicht entscheiden.
Pflegesachleistungen kombiniert mit Pflegegeld
Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Wer zum Beispiel nur 50 % der Sachleistungen nutzt, bekommt 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Wie beantrage ich Pflegesachleistungen?
Beauftragen Sie einfach einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen keinen separaten Antrag stellen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.