Pflegekosten finanzieren – Leistungen optimal nutzen
Pflege ist teuer – das ist eine Realität, mit der viele Familien konfrontiert werden. Doch viele wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie den Eigenanteil reduzieren können. Dieser Ratgeber gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Finanzierungsquellen für ambulante Pflege zuhause.
Was zahlt die Pflegekasse bei ambulanter Pflege?
Ab Pflegegrad 2 stehen monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung – für professionelle Pflegedienste zuhause. Die Beträge steigen mit dem Pflegegrad: von 761 € (Pflegegrad 2) bis 2.095 € (Pflegegrad 5). Alternativ oder ergänzend gibt es Pflegegeld: Beträge zwischen 332 € (PG 2) und 901 € (PG 5) monatlich für Pflege durch Angehörige. Beide Leistungen können kombiniert werden.
Der Entlastungsbetrag: 125 € ab Pflegegrad 1
Bereits ab Pflegegrad 1 steht der §45b Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Verfügung. Er ist zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Demenzbetreuung. Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate angespart werden – so können bis zu 1.500 € für einen größeren Bedarf bereitstehen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Für Auszeiten pflegender Angehöriger stellt die Pflegekasse bis zu 1.612 € jährlich für Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und bis zu 1.774 € für Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) bereit. Diese Beträge können seit 2023 flexibler kombiniert werden. Bei der Kurzzeitpflege kann zusätzlich die Hälfte des nicht genutzten Verhinderungspflegebudgets genutzt werden.
Wohnumfeldverbesserung und technische Hilfsmittel
Für barrierefreie Umbaumaßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 € pro Maßnahme (§40 SGB XI). Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Rollator werden ebenfalls bezuschusst oder als Leihgabe gestellt. KfW-Förderkredite und Zuschüsse des Bundesprogramms „Altersgerecht Umbauen" ergänzen diese Mittel.
Steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden – soweit sie den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Auch Pflegepersonen, die unentgeltlich pflegen, können unter bestimmten Umständen den Pflegepauschbetrag (bis zu 1.800 € jährlich bei Pflegegrad 4 oder 5) geltend machen. Eine Steuerberatung lohnt sich oft.
Ambulante Betreuung kosteneffizient nutzen
Ambulante Betreuung über anerkannte Anbieter wie Helping Home kann direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden – ohne Eigenanteil bis zu 125 € monatlich. Wir helfen Ihnen auch dabei, weitere Pflegeleistungen zu beantragen und Ihren individuellen Anspruch zu optimieren. Professionelle Betreuung muss keine Kostenfrage sein.
Helping Home – Betreuung ohne Eigenanteil
Unsere Betreuungsleistungen sind §45a-anerkannt und direkt über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat ab Pflegegrad 1) finanzierbar. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Pflegeleistungen.
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